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Stellungnahme zum neuen Nachrichtendienst-Gesetz

20. Juni 2013

Medienmitteilung

Neues Nachrichtendienst-Gesetz (NDG)

grundrechte.ch hat sich intensiv mit der vom Bundesrat in Vernehmlassung geschickten Gesetzesvorlage zu einem neuen Nachrichtendienst-Gesetz (NDG) befasst. Die vom Parlament im Zusammenhang mit der Rückweisung der Vorgängerversion BWIS II geltend gemachten grundrechtlichen Bedenken und Auflagen, vor allem im Zusammenhang mit den neuen verdeckten Beschaffungsmassnahmen, wurden vom Bundesrat praktisch vollständig ignoriert. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der aktuellen Skandale rund um den US-amerikanischen Nachrichtendienst NSA ist für grundrechte.ch klar, dass der vorliegende Gesetzesentwurf zurückgewiesen werden muss.

Nachdem erst jüngst die weit über 200,000 in wenigen Jahren angelegten neuen Fichen bereinigt worden sind, würden mit diesem Gesetz innert kürzester Zeit wieder enorme Datenbestände angehäuft, neu auch mittels Abhörens von Telefonen, Verwanzung von privaten Räumen, Einschleichen in Computer etc. Dass diese Zwangsmassnahmen von einer richterlichen Behörde oder vom Bundesrat genehmigt werden müssen, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie in aller Regel ohne grosses Nachfragen gewährt würden. Dies ist letztlich auch mit ein Problem bei der ausufernden Überwachung durch die NSA, wo ein geheimes Sondergericht alibimässig die Eingriffe routinemässig absegnet.

Statt immer neue grenzenlosen Datenquellen wie strafprozessuale Zwangsmassnahmen oder Kabelaufklärung zu erschliessen, sollte mit einer rigorosen Beschränkung der Sammelwut des NDB vor der Datenerfassung die gesammelte Datenmenge wirksam auf ein Minimum beschränkt werden. In Dänemark wurden im Jahr 2012 mit ähnlichen Massnahmen, die dem NDB neu zugestanden werden sollen, 900 Milliarden Daten gespeichert. Jeder der rund fünf Millionen Bewohner des Landes wurde jeden Tag im Durchschnitt fast 400-mal registriert. Der Geheimdienst PET stellt nun fest, dass die Einholung derartiger Informationen «in sehr geringem Ausmass» für die Ermittlungen relevant sein könne. Für die Terrorfahndung spielte sie bisher überhaupt keine Rolle.

grundrechte.ch lehnt die geplante Zusammenlegung der Daten des Ausland- und Inland-Nachrichtendienstes in einer gemeinsamen Datenbank ab. Diese grenzenlose Vermischung von Daten unterschiedlichster Herkunft und Qualität sowie das freie hin- und herkopieren von Daten zwischen verschiedenen Datenbanken verhindert geradezu eine hohe Qualität der Datenbestände.

Auch das in Art.58 vorgesehene Auskunftsrecht lehnt grundrechte.ch entschieden ab. Es ist ein zu grosser Schritt zurück in alte ungute Zeiten. Nur ein direktes Einsichtsrecht gewährt eine einigermassen akzeptable und dringend notwendige Kontrolle und kann dazu beitragen, dass der NDG nicht erneut gesetzeswidrige Überwachungen tätigt, so wie er das in den letzten Jahren erwiesenermassen getan hat (Fichierung von Kundgebungen resp. Personen, die eine Kundgebungsbewilligung beantragt haben, Obeservationen von Teilnehmenden an Gerichtsverhandlungen, Konzerten etc.).

Aus all diesen Gründen lehnt grundrechte.ch in seiner Vernehmlassungsantwort zum NDG dieses neue Gesetz kategorisch ab.

Angesichts der aktuellen Ereignisse in der Türkei verlangt grundrechte.ch zudem vom Bundesrat, dem NDB und der Polizeibehörde fedpol unverzüglich klare Vorgaben zu machen, um sicher zu stellen, dass die in der Schweiz lebenden türkischen Migrantinnen und Migranten vor einem Ausspionieren des türkischen Geheimdienstes in der Schweiz geschützt werden: Jegliche Observation und Fichierung von hier lebenden türkischen Personen und SympathisantInnen sind umgehend einzustellen. Zudem muss garantiert werden, dass keine Informationen an den türkischen Geheimdienst weitergeleitet werden (so wie dies über die Basler Fichen vor wenigen Jahren aufgedeckt worden ist).

Viktor Györffy, Präsident grundrechte.ch

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