ACTA - «Anti-Counterfeiting Trade Agreement»

2. März 2011

Schärfere Kontrollen an den Grenzen und Internetüberwachung

ACTA steht für «Anti-Counterfeiting Trade Agreement». Dabei handelt es sich um ein Abkommen, welches einen besseren Schutz des Marken-, Patent- und Urheberrechts auf dem gesamten Erdball ermöglichen soll. Dieser Schutz wird bisher durch TRIPS geregelt. Das TRIPS-Abkommen wurde zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) am Ende der Uruguay-Runde 1994 hinzugefügt.

ACTA wird seit 2007 hinter verschlossenen Türen von den Teilnehmern (USA, Kanada, Europäische Union, Schweiz, Japan, Südkorea, Singapur, Australien, Neuseeland, Mexiko, Jordanien, Marokko und Vereinigte Arabische Emirate) verhandelt. Ursprünglich gegen organisiertes Verbrechen (Produktepiraterie) geplant, änderte sich der Fokus auf Privatpersonen, insbesondere Internetnutzer, und den Schutz von Musik und Filmen. Schärfere Kontrollen an den Grenzen und Internetüberwachung sind vorgesehen.

Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) wurde nicht in die Verhandlungen einbezogen. Entwicklungs- und Schwellenländer, allen voran Indien und China, hätten eine Verschärfung des TRIPS-Abkommens wohl verhindert.

Anfang Dezember 2010 wurde nach der elften Verhandlungsrunde in Sydney der endgültige ACTA-Abkommenstext vorgestellt. Die Verhandlungsparteien, in der Zwischenzeit auf 34 Staaten angewachsen, werden nun die auf nationaler Ebene nötigen Verfahren im Hinblick auf die Unterzeichnung und Ratifikation des Abkommens in die Wege leiten.

In der Schweiz ist eine Beratung im Parlament frühestens 2012 zu erwarten. Zu diesem Zeitpunkt wird es aber nicht mehr möglich sein, einzelne Punkte abzuändern.

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