Waffen-Bazar Schweiz

20. Juli 2017

Das Bundesstrafgericht sprach im September 2015 den Inhaber der B&T AG in Thun der Widerhandlung gegen das Kriegsmaterialgesetz schuldig, weil er im Jahr 2009 sechs Scharfschützengewehre APR 338 inkl. Zubehör an die Anti-Terror-Einheit Arystan in Kasachstan geliefert, im Ausfuhrgesuch aber Neuseeland als Bestimmungsland angegeben hatte.

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Das Bundesgericht hiess im April 2016 eine Beschwerde des Waffenfabrikanten gegen die Verurteilung teilweise gut und wies das Bundesstrafgericht an, beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) die Modalitäten der Exportgenehmigungen im Jahr 2009 abzuklären und danach neu zu entscheiden.

Bei der näheren Prüfung ergab sich, dass die B&T AG von Januar 2008 bis September 2014 rund 5,800 Bewilligungen für «Exporte von Hand- und Faustfeuerwaffen unter 50 Stück» vom SECO erhalten hatte. Wie beim Export der Scharfschützengewehre nach Kasachstan wurde die Rubrik «vorübergehendes Bestimmungsland» nie ausgefüllt, immer nur die Rubrik «definitives Bestimmungsland». Zudem stellte sich heraus, dass der Waffenschieber und der die Bewilligung erteilende SECO-Mitarbeiter mittels E-Mail per Du verkehrten.

Weil der Angeschuldigte während des Verfahrens seine Einsprache gegen das Urteil vom September 2015 teilweise zurückzog und zudem zur Verhandlung am 3. März 2017 nicht erschien, ist dieses Urteil rechtskräftig geworden (bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je Fr. 1,500 bei einer Probezeit von zwei Jahren und Busse von Fr. 7,500 beziehungsweise Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Tagen sowie Einzug des Gewinns von Fr. 30,000).

Das Bundesstrafgericht hat zudem die umfangreichen Akten der Bundesanwaltschaft übergeben, damit diese die Eröffnung einer Strafuntersuchung gegen den Mitarbeiter des SECO wegen Mittäterschaft zur Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über das Kriegsmaterial prüfen kann. Unverständlich ist, dass die Bundesanwaltschaft nicht überprüfen soll, ob bei den tausenden Bewilligungen für «Exporte von Hand- und Faustfeuerwaffen unter 50 Stück» der B&T AG noch weitere Verstösse gegen das Kriegsmaterialgesetz vorliegen.

Aufgedeckt hat die Mauscheleien der B&T AG nicht etwa eine Schweizerische Kontrollstelle, sondern das Zollfahndungsamt Stuttgart.

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