Bern/Zürich, den 20. November 2007
grundrechte.ch ruft das Berner Stadtparlament dazu auf, am 22. November nicht auf das Bahnhofreglement einzutreten. Die vorgesehenen Massnahmen sind rechtsstaatlich unhaltbar und unnötig. Sie verursachen im Gegenteil erhebliche Mehrkosten, ohne dass irgendwelche Probleme damit gelöst würden: Jugendliche, die sich abends treffen wollen oder Drogenabhängige, die um etwas Geld bitten, lösen sich nicht einfach in Luft auf.
Insbesondere die vorgesehene Privatisierung polizeilichen Handelns muss nach Ansicht von grundrechte.ch unbedingt verhindert werden: Entgegen landläufiger Ansicht ist die sogenannte Bahnpolizei keine eigentliche Polizei, sondern der Sicherheits- und Ordnungsdienst der Securitrans AG, eines Unternehmens, das zu 51% der SBB gehört. Sie untersteht daher auf städtischer Ebene weder einer parlamentarischen noch einer öffentlichen Kontrolle. Bürgerinnen und Bürger, die wegen „ungebührlichen Verhaltens“, „lauten Abspielens von Tonträgern“, „Fahren mit Rollschuhen“ oder „Füttern von Tieren“ verzeigt würden, könnten sich weder an die städtische Ombudsstelle noch an die parlamentarischen Aufsichtsorgane der Stadt Bern wenden. Sie wären der völligen Willkür der kontrollierenden und verzeigenden privaten Institution ausgesetzt, welche gemäss Reglement auch die Definitionsmacht bekäme. Im Übrigen kam es in den letzten Jahren allzuoft vor, dass Angestellte der Securitrans AG ihre Kompetenzen überschritten bzw. unrechtmässig gehandelt haben.
Für grundrechte.ch ist das vorliegende Reglement in erster Linie Wahlkampf auf Kosten der Grundrechte. Praktisch sämtliche im Reglement vorgesehenen Verbote sind entweder bereits in anderen (Straf-)Erlassen geregelt oder aber sie sind per se keine strafbare Handlung. Zudem verletzt das Reglement das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot: Wenn ein so unbestimmter Begriff wie „ungebührliches Verhalten“ Anlass zu einer Bestrafung sein kann, dann öffnet dies den anwendenden Behörden einen viel zu weiten Spielraum; die betroffenen Bürgerinnen wissen nicht, in welchen Fällen sie eine Strafe riskieren und in welchen nicht. grundrechte.ch appelliert daher an den Berner Stadtrat, auf die Vorlage nicht einzutreten und dafür zu sorgen, dass die Nutzung des öffentlichen Raums weder eingeschränkt noch privatisiert wird. Die damit frei werdenden finanziellen Mittel sollen in nachhaltigere Massnahmen wie aufsuchende
Sozialarbeit investiert werden. Aus diesen Gründen wird grundrechte.ch ein allfälliges Referendum unterstützen.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Präsident von grundrechte.ch, RA Viktor Györffy unter Tel. 044 240 20 55 zur Verfügung.
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