Bern, den 20. Juni 2008
An ihrer Sitzung vom 19./.20. Juni hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-NR) beschlossen, zumindest vorläufig auf die Verschärfung des Staatsschutzgesetzes (BWIS) nicht einzutreten.
grundrechte.ch und die Hunderte von besorgten Bürgerinnen und Bürger aus der ganzen Schweiz, die bis heute den öffentlichen Appell - lanciert von prominenten ExponentInnen aus Kultur und Politik - unterzeichnet haben sind sehr efreut über diesen weisen Entscheid (aktuelle Unterzeichnerliste auf www.grundrechte.ch abrufbar).
Die Vorlage wäre mit schwerwiegenden Eingriffen in die Persönlichkeit der Betroffenen verbunden gewesen und darf auf keinen Fall einfach so hingenommen werden, zumal der Gesetzgeber seit der Fichenaffäre zahlreiche spezielle Gesetzgebungen geschaffen hat, die den Ermittlungsbehörden bereits sehr weitreichende Befugnisse geben.
grundrechte.ch zeigt sich aber weiter ziemlich irritiert darüber, dass die beiden Geheimdienste (DAP und Auslandsnachrichtendienst) zusammen gelegt werden sollen. Es war genau die Forderung der damaligen PUK-EMD*, diese beiden Dienste so zu entflechten, dass garantiert werden kann, dass keine zivilen Personendaten mit militärischen vermischt werden. Mit der vorgesehenen Zusammenlegung wird diese politische und strategische Abgrenzung, die vor 18 Jahren eine breite Zustimmung fand ohne genauere Analyse der bisherigen Arbeiten beider Dienste und ohne Rückbesinnung auf die PUK-Forderungen aufgegeben.
*PUK-EMD, Postulat 4, 5 und 6, Seite 275 Bericht PUK-EMD vom 17. November 1990
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