Bern, den 11. Mai 2009
Die Aussagen von FDP-Nationalrätin Doris Fiala und weiteren bürgerlichen Exponenten, die biometrischen Daten der Pässe künftig auch für Fahndungszwecke gebrauchen zu wollen bestätigen alle bisherigen Vermutungen der Gegner. Vermutungen, die notabene von den Befürwortern der Vorlage bisher als populistische Gegenpropaganda abgestempelt und klar verneint worden sind.
Die in letzter Minute propagierte Verwendung der biometrischen Daten für Fahndungszwecke wäre ein krasser Missbrauch dieser Datenbank, vor allem aber eine inakzeptable Täuschung der Stimmbürgerinnen und –bürger: Sowohl der Bundesrat wie auch das Parlamant haben wiederholt versichert, dass diese Daten in keinem Fall zu Fahndungszwecken verwendet würden.
Frau Fiala ist sich zudem nicht zu schade, die schlimme Straftat, den sog. Fall von Lucie für ihre politischen Ziele zu missbrauchen und damit bewusst Angst zu schüren in der Hoffnung, auf diesem unseeligen Weg noch ein paar Ja-Stimmen einzufangen.
grundrechte.ch fordert die Nationalrätin auf, sich umgehend öffentlich bei den Angehörigen von Lucie für diese Pietätslosigkeit zu entschuldigen.
grundrechte.ch
Tel. 031 312 40 30
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