Im Rahmen des «Swiss Pass» müssen der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) und die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) die bereits erhobenen Kontrolldaten der Passagiere löschen und den Betrieb der Kontrolldatenbank einstellen. Dies fordert der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) in seiner Empfehlung zuhanden der beiden Akteure. Zudem rät er ihnen, in den AGB zum Halbtax- und zum Generalabonnement transparenter über die Verwendung der Kundendaten zu informieren.
Ende 2015 führte der EDÖB bei den SBB eine Sachverhaltsabklärung zum Swiss Pass und den damit zusammenhängenden Datenbearbeitungen durch. Dabei prüfte er insbesondere die Kontrolldatenbank. In diese werden bei jeder Kontrolle die Uhrzeit, die Zug-/Kursnummer und die Ausweisnummer des Swiss Pass eingetragen und dort während 90 Tagen aufbewahrt. Diese Daten werden weder zu Marketingzwecken bearbeitet noch an Dritte bekannt gegeben.
Aufgrund seiner Feststellungen und Abklärungen kam der EDÖB zum Schluss, dass die bei den Fahrscheinkontrollen durchgeführten Datenbearbeitungen weder verhältnismässig seien noch auf einer genügenden gesetzlichen Grundlage beruhten. Folglich hat er gegenüber dem VöV und den SBB eine Empfehlung erlassen, in welcher er die unverzügliche Löschung der Kontrolldaten und die Einstellung der Kontrolldatenbank verlangt. Weiter machte er auch einen Vorschlag zur Formulierung der AGB zum Halbtax- und zum Generalabonnement. Der neue Passus soll die Kunden klar und angemessen über die Verwendung ihrer Daten zu Marketingzwecken und ihr Recht auf Widerspruch (Opt-out) informieren.
Der EDÖB hat seinen Schlussbericht am 4. Januar 2016 dem VöV und den SBB zugestellt. Diese haben noch bis Ende Februar Zeit, um ihm mitzuteilen, ob sie die Empfehlung und die Verbesserungsvorschläge annehmen.
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