Im Januar 2016 hat der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) verlangt, dass der VöV und die SBB die Kontrolldaten des SwissPass unverzüglich löschen und in Zukunft nicht mehr erheben sollen. Dies, weil die in Zusammenhang mit der Kontrolldatenbank durchgeführten Datenbearbeitungen weder das Verhältnismässigkeitsprinzip einhalten noch auf einer genügenden gesetzlichen Grundlage beruhen.
Am 29. Februar 2016 liess die SBB per Medienmitteilung verlauten, dass der Betrieb der Kontrolldatenbank per 31. März 2016 eingestellt werde.
Grund zu Euphorie besteht jedoch nicht. Für die SBB ist die Abschaltung der Kontrolldatenbank lediglich ein temporäres Übel, sie will so rasch als möglich eine gesetzliche Grundlage, um diese Datenbank wieder betreiben zu können. Aus Sicht der Datensparsamkeit ist eine derartige Datenbank aber auf jeden Fall abzulehnen. Auf die Frage «Sollen die SBB mit dem Swiss Pass Daten erheben dürfen?» abtworteten zwei Drittel der Leser von 20 Minuten am 4. April 2016 mit «NEIN».
An der Mitgliederversammlung von grundrechte.ch vom Donnerstag, 28. April 2016, in Bern, wird eine öffentliche Veranstaltung zum Thema SwissPass stattfinden.
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