Derzeit werden im Auftrag des Krankenkassenverbands Santésuisse Millionen von Versichertenkarten produziert, deren Nutzen höchst umstritten ist. Ursprünglich war die Einführung dieser Karte auf den Januar 2009 geplant. Der Termin wurde um ein Jahr verschoben - und nun heisst es beim Bundesamt für Gesundheit (BAG), die Karte werde bis Ende April ausgeliefert.
Die Karte enthält einen Chip, auf dem wie bisher administrative Kundendaten und neu Angaben wie Blutgruppe oder Impfungen gespeichert werden können. Laut Verordnung muss der Kunde die Karte bei jedem Arztbesuch, Spitalaufenthalt oder Medikamentenkauf vorweisen.
Keine Akzeptanz im Gesundheitswesen
Wie der Tagesanzeiger am 8. Februar 2010 berichtete, sehen aber weder Ärzte, Spitäler noch Krankenkassen einen Nutzen in der neuen Chip-Karte. Einzig das Bundesamt für Gesundheit ist davon begeistert.
E-Health durch die Hintertüre
Auch grundrechte.ch steht diesem neuen Versichertenausweis kritisch gegenüber. Er ist der erste Schritt zu E-Health. Sämtliche relevanten Versichertendaten wie Krankengeschichte, Röntgenbilder, Laborbefunde etc. sollen bis zum Jahr 2015 rund um die Uhr online abrufbar sein. Da der Bund im Gesundheitswesen keine Gesetzgebungskompetenz hat, wurde dieser erste Schritt durch eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) getätigt. In kleinen Schritten soll die Bevölkerung vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Weil dieses Thema in den nächsten Jahren an Brisanz gewinnen wird, hat grundrechte.ch eine Informations-Seite zusammengestellt, die regelmässig aktualisiert wird.
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