Seit Januar 2010 Jahr ist ein neuer Krankenversichertenausweis obligatorisch. Ursprünglich war die Einführung dieser Karte auf den Anfang 2009 geplant. Der Termin wurde um ein Jahr verschoben.
Die Karte enthält einen Chip, auf dem wie bisher administrative Kundendaten und neu Angaben wie Blutgruppe oder Impfungen gespeichert werden können. Laut Verordnung muss der Kunde die Karte bei jedem Arztbesuch, Spitalaufenthalt oder Medikamentenkauf vorweisen.
grundrechte.ch steht diesem neuen Versichertenausweis kritisch gegenüber. Er ist der erste Schritt zu E-Health. Sämtliche relevanten Versichertendaten wie Krankengeschichte, Röntgenbilder, Laborbefunde etc. sollen bis zum Jahr 2015 rund um die Uhr online abrufbar sein. Eine «Packungsbeilage» zur E-Versichertenkarte mit nützlichen Tipps kann in der Rubrik «grundrechte.ch unterstützen» bestellt werden. Weil dieses Thema in den nächsten Jahren an Brisanz gewinnen wird, hat grundrechte.ch eine Informations-Seite zusammengestellt, die regelmässig aktualisiert wird.
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