Massiver Ausbau der Militärpolizei

November 2013

ARMEEEINSÄTZE IM INNERN

Mit der Gesetzesvorlage zur Weiterentwicklung der Armee hat Bundesrat Ueli Maurer eine Neuausrichtung vorgenommen. Im Gegensatz zu seinen beiden Vorgängern sucht er den Feind nicht mehr im Ausland, sondern ereitet sich auf den Feind im Innern vor. Von Stefan Dietiker, GsoA-Zitig Nr. 156

Die Armee ist schon lange auf Sinnsuche und kein Jahr vergeht, in dem der Chef der Armee nicht einen neuen Sicherheitsbericht, einen neuen Armeebericht oder eine neue Bedrohungskarte vorstellt. Bei der neuen Reform soll die Armee - ganz im Sinne ihrer Führung – nun darauf ausgerichtet werden, im Inland für Ordnung zu sorgen.

Verdoppelung der Militärpolizeibataillone

Im Januar dieses Jahres sorgte ein Bild der Armee im «Schweizer Soldat» für Schlagzeilen. Es zeigt eine Übung des Militärpolizeibataillons 1 in Biberist. Zusammen mit einer kantonalen Polizei-Sondereinheit übte man einen Einsatz gegen Demonstranten mit einem Anti-Wef-Transparent. Im dazugehörigen Artikel wurde das Ausgangsszenario beschrieben: Die Bundesversammlung hat den Verband zum Ordnungseinsatz nach Artikel 173 in den Aktivdienst versetzt, um eine Konferenz vor Demonstranten zu schützen. Die Reaktionen nach der Veröffentlichung der geheimen Übung zeigen, dass die Armee damit ein heikles Feld betreten hat. Nur zwei Monate zuvor gedachten über tausend Menschen in Genf des Massakers von 1932, bei dem die Armee Arbeiter und Antifaschisten niedergeschossen hatte.

Allen Einwänden zum Trotz wollen das VBS und die Armeeführung die Militärpolizeibataillone von zwei auf vier verdoppeln. Wieso bei einer Halbierung der Armeebestände gerade die Anzahl Militärpolizeibataillone verdoppelt werden soll, ist mehr als fragwürdig.

Vermehrt Einsätze im Innern

Seit Jahren werden die Kantone durch Steuererleichterungen und den Steuerwettbewerb kaputt gespart. Gleichzeitig leisten wir uns eine überdimensionierte und unnütze Armee. Die Ausrichtung der Armee gegen innen hat aus Sicht ihrer Befürworter zwei Vorteile. Erstens gibt es kaum Opposition, wenn die Armee endlich einmal etwas Gescheites macht, wie beispielsweise Brücken an einem Open Air aufzustellen. Zweitens passt es in Blattmanns und Maurers Konzept der «Visibilitäts-Offensive», dass die Armee im Alltag wieder sichtbarer wird.

So einfach wie sich die Armeeplaner in Bundesbern diese PR-Strategie vorgestellt haben, ist es dann aber doch nicht. So sorgte eine Übung der Militärpolizei vom 11. Oktober in Baselland wochenlang für Schlagzeilen. Die Kritik am Einsatz des Militärs im Landesinneren kam nicht nur von der Juso, die sich plötzlich in eine Militärdiktatur versetzt fühlte, sondern auch von rechter Seite. Diese sieht die Armee zu einem Hilfsdienst für jedermann degradiert.

Keine ausserordentlichen Lagen mehr

Heute schreibt die Bundesverfassung in Artikel 58 Absatz 2 vor, dass die Armee die zivilen Behörden nur dann unterstützt, wenn die Bedrohungen «schwerwiegender» oder «ausserordentlicher » Natur sind. Dieser Grundsatz, der auch im Militärgesetz verankert ist, soll nun aufgeweicht werden. So enthält der Entwurf des neuen Militärgesetzes unter Artikel 1 einen neuen Absatz 2, der einen ganzen Katalog von möglichen Einsätzen der Armee im Innern vorsieht. So zum Beispiel zum «Schutz von Personen und besonders schutzwürdigen Sachen», bei «der Erfüllung anderer Aufgaben von nationaler Bedeutung», bei der «Bewältigung von Spitzenbelastungen und bei fehlenden Fähigkeiten» oder zur «Hilfeleistung bei zivilen oder ausserdienstlichen Tätigkeiten im Inland». Mit diesem neuen Gesetz will der Bundesrat nicht nur die sinnlosen Armeeeinsätze am WEF legitimieren, sondern die Einsätze im Innern über die verfassungsmässig vorgesehen Fälle hinaus ausdehnen.

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