aus «Basta!-Bulletin» 1 / 2016, Februar 2016
Wie ist der Verein «grundrechte.ch» entstanden?
«grundrechte.ch» ist die Nachfolgeorganisation von «S.o.S. - Schweiz ohne Schnüffelstaat». Nach dem Fichenskandal von 1989 versuchte «S.o.S. - Schweiz ohne Schnüffelstaat» mit einer Volksinitiative die «politische Polizei» abzuschaffen und damit die Bespitzelung der (linken) Opposition dauerhaft zu verhindern. Im Herbst 2006 wurde mit der Namensänderung in «grundrechte.ch» die Ausweitung des Tätigkeitsfelds eingeleitet und die Stiftung durch einen Verein abgelöst.
Was sind denn überhaupt «Grundrechte»?
Grundrechte sind Rechte, welche alle Einwohner gegenüber dem Staat besitzen. Beispiele sind die Bewegungs- oder die Versammlungsfreiheit, die Informationsfreiheit oder die Meinungsäusserungsfreiheit, und allgemein der Schutz der Privatsphäre. Sie sind eng verwandt mit den Menschenrechten.
Wie unterscheiden sie sich von anderen Rechten, die wir haben?
Grundrechte werden von Jedermann mit der Geburt oder der Einreise in die Schweiz dauerhaft erworben, im Gegensatz zu vertraglich vereinbarten Rechten.
Die Überwachung ist gerade das aktuellste Thema, aber Grundrechte an sich sind ja ein weites Feld. Was sind die wichtigsten konkreten Punkte, für die sich «grundrechte.ch» einsetzt?
«grundrechte.ch» engagiert sich vor allem für den Schutz der Privatsphäre und somit den Schutz vor Überwachung jeglicher Art. Dies umfasst auch die freie Nutzung des öffentlichen Raums, z. B. für Kundgebungen. Weiter wehren wir uns gegen Übergriffe durch die Staatsgewalt. Konkrete Punkte waren und sind der biometrische Pass, die elektronische Krankenversichertenkarte, repressive Massnahmen im Umfeld von Sportveranstaltungen sowie - wie gesagt besonders aktuell - das Nachrichtendienstgesetz (NDG) und die Revision des «Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs» (BUPF).
Mit welchen Mitteln arbeitet ihr, oder anders gefragt, wie sieht eure Strategie zur Verteidigung der Grundrechte aus?
Ein erster Ansatz ist Information und Dokumentation, um für das Thema zu sensibilisieren. Wir betreiben eine laufend aktualisierte Webseite, bieten einen Newsletter an und versenden regelmässig Medienmitteilungen und Informationsbriefe. Anlässlich der jährlichen Mitgliederversammlung findet jeweils eine öffentliche Veranstaltung, meist eine Podiumsdiskussion oder ein Vortrag zu einem aktuellen Thema, statt. Zur politischen Arbeit gehört auch das Verfassen von Stellungnahmen in Vernehmlassungen zu geplanten Gesetzesänderungen. Weiter beteiligen wir uns an Referendumskomitees, z. B. beim knapp verlorenen Referendum gegen den biometrischen Pass oder aktuell beim Referendum gegen das Nachrichtendienstgesetz und beim Referendum gegen die Revision des BÜPF. Auch bei anderen Organisationen, z. B. der «Digitalen Gesellschaft», welche u.a. die Vorratsdatenspeicherung bekämpft, oder bei «Schutzfaktor M», welche sich für den Erhalt und die Stärkung der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK einsetzt, arbeiten wir mit, aktuell auch im NGO-Komitee «NEIN zur Durchsetzungsinitiative!», welches für die Abstimmung vom 28. Februar 2016 gebildet wurde. Ein wichtiges Ziel ist dabei jeweils auch die Vernetzung der aktiven Kräfte.
Bei Problemen mit der Polizei anlässlich von Demonstrationen oder Sportveranstaltungen kann «grundrechte.ch» über einen Fonds, der im Gedenken an den sehr engagierten Berner Rechtsanwalt Daniele Jenni geäufnet wurde, in einem bescheidenen Rahmen Rechtsmittelverfahren finanziell unterstützen.
Wo liegt heute die grösste Gefahr für die Grundrechte in der Schweiz?
Die grösste Gefahr für die Grundrechte liegt in der massiv zunehmenden Überwachung und Kontrolle, sowohl durch den Staat als auch durch Unternehmen, sowie in der zunehmenden Repression. Gegenüber dem Staat besteht eine Schwierigkeit darin, dass es in der Schweiz keine Verfassungsgerichtsbarkeit gibt. Ein Urteil wie etwa dasjenige des Europäischen Gerichtshofs EuGH, welches ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärte, weil es den verfassungsmässig garantierten Grundrechten widerspricht, ist in der Schweiz nicht möglich. Deshalb sind in der Schweiz grundrechtsverletzende Bestimmungen wie das Minarettverbot oder die lebenslange Verwahrung möglich. Auch vom Parlament beschlossene verfassungswidrige Bundesgesetze können in der Schweiz nicht juristisch angefochten werden. Die aktuellsten politischen Vorlagen sind erstens die «Durchsetzungsinitiative» der SVP, welche Garantien der EMRK aushebeln will und über die am 28. Februar abgestimmt wird, zweitens das neue Nachrichtendienstgesetz NDG und die Revision des BUPF, und drittens die Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter». Diese konkreten Bedrohungen unserer Grundrechte müssen in aller Deutlichkeit bekämpft werden!
Till Kleisli
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