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Bern, den 27. September 2011

Medienmitteilung

Staatsschutzgesetz (BWIS) - Einsichtsrecht:- standhaft bleiben!

grundrechte.ch appelliert an den Ständerat

grundrechte.ch bedauert ausserordentlich, dass sich der Nationalrat beim direkten Einsichtsrecht in die Staatsschutzakten derart stur und bürgerInnenfeindlich zeigt. Wenn diese einzige Verbesserung des BWIS wegfällt, sind die beschlossenen höchst problematischen Verschärfungen für grundrechte.ch nicht tragbar, insbesondere die gesetzlich legitimierte Abgabe von Tarnidentitäten und die Entlöhnung von Informanten, die im weiten Vorfeld einer möglichen Straftat, also ohne konkreten Straftatverdacht BürgerInnen ausspionieren sollen. Die gesetzliche Auskunfts-Verpflichtung von Transportunternehmungen oder Institutionen, die im öffentlichen Auftrag arbeiten, wozu auch Schulen, Universitäten, Spitäler etc. gehören geht ebenfalls viel zu weit und auch die Anwendung des Verbots von Organisationen und deren Tätigkeiten wird der Gesellschaft nur grosse Probleme bescheren. Umso wichtiger ist deshalb die über Jahre immer wieder von der Politik versprochene Einführung des direkten Einsichtsrechts: Nur so ist eine Kontrolle der Geheimdienste halbwegs möglich, was die Aufdeckung einzelner "neuer" Fichen der jüngsten Zeit eindrücklich belegen.

grundrechte.ch appelliert daher an den Ständerat, diesbezüglich standhaft zu bleiben und dem Vorschlag des Bundesrates ohne Wenn und Aber zu folgen. Sollte es nicht gelingen, den Nationalrat in letzter Minute noch zur Räson zu bringen hofft grundrechte.ch auf fortschrittliche Kräfte, die sich ernsthaft überlegen, die ganze Vorlage mit einem Referendum in Frage zu stellen..

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