Elektronische Patientendossiers sollen die Qualität und die Sicherheit von medizinischen Behandlungen verbessern

29. Mai 2013

Bern, 29.05.2013 - Jede Person in der Schweiz soll in Zukunft die Möglichkeit erhalten, ihre medizinischen Daten über ein elektronisches Patientendossier medizinischen Fachpersonen zugänglich zu machen. Die Daten stehen so zu jeder Zeit und überall zur Verfügung. Damit können die Patientinnen und Patienten in besserer Qualität, sicherer und effizienter behandelt werden. Der Bundesrat hat heute den entsprechenden Gesetzesentwurf verabschiedet und an das Parlament überwiesen.

Mit seiner Strategie Gesundheit2020 will der Bundesrat die Versorgungsqualität im Gesundheitsbereich erhöhen. Ein wesentliches Element der Strategie ist die Förderung elektronischer Gesundheitsdienste („eHealth“) und insbesondere des elektronischen Patientendossiers.

Das neue Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) legt die rechtlichen Voraussetzungen fest, unter denen die im elektronischen Patientendossier enthaltenen medizinischen Daten bearbeitet werden können. Das elektronische Patientendossier ermöglicht allen an einer Behandlung Beteiligten einen von Ort und Zeit unabhängigen Zugang zu medizinischen Informationen. Einsicht in die Daten haben jedoch nur diejenigen Gesundheitsfachpersonen, die von ihren Patientinnen und Patienten die entsprechenden Zugriffsrechte erhalten haben. Über das elektronische Patientendossier können Patientinnen und Patienten zudem ihre eigenen medizinischen Daten selber konsultieren.

Die Patientinnen und Patienten entscheiden selber, ob sie ein elektronisches Patientendossier wollen oder nicht. Es kann niemand dazu verpflichtet werden. Die Freiwilligkeit des Erstellens eines elektronischen Patientendossiers gilt auch für die Gesundheitsfachpersonen im ambulanten Bereich.

Damit die Daten sicher erfasst, zusammengeführt und bearbeitet werden können, müssen sowohl die Patientinnen und Patienten als auch die Gesundheitsfachpersonen eindeutig identifizierbar sein. Für die Patientinnen und Patienten soll dazu eine neue Identifikationsnummer geschaffen werden. Als weitere Massnahme zur Gewährleistung einer sicheren Datenbearbeitung, legt das Gesetz für alle Beteiligten technische und organisatorische Mindestanforderungen fest. Deren Einhaltung wird mit einem Zertifizierungsverfahren sicher gestellt.

Um die Einführung und Verbreitung des elektronischen Patientendossiers voranzutreiben, unterstützt der Bund den Aufbau und die Zertifizierung von Gemeinschaften während drei Jahren über Finanzhilfen in der Höhe von insgesamt 30 Millionen Franken. Es handelt sich bei Gemeinschaften um Zusammenschlüsse von Arztpraxen, Apotheken, Spitälern oder Spitexorganisationen. Die Finanzhilfen des Bundes sind an eine Mitfinanzierung in der gleichen Höhe durch die Kantone gebunden.

Die Kosten, welche den Gesundheitsfachpersonen und den stationären Einrichtungen durch die Anpassung ihrer Praxis- und Klinikinformationssysteme entstehen, werden durch die Finanzhilfen des Bundes nicht abgedeckt. Eine Anpassung der Tarife der ambulant tätigen Gesundheitsfachpersonen soll dazu beitragen, dass sich möglichst viele Leistungserbringer einer Gemeinschaft anschliessen. Für deren Ausgestaltung sind die Tarifpartner zuständig.

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