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Bern, den 17.Januar 2007

Medienmitteilung zur Vorlage des Bundesrates

Keine Lex „Euro08“ in der Bundesverfassung

Das Komitee grundrechte.ch ist sehr erstaunt, dass der Bundesrat - gerade mal 17 Tage nach Inkrafttreten der befristeten Gesetzesbestimmungen zum sog. Hooligangesetz - vorschlägt, die Verfassungsgrundlagen für eine dauerhafte Einführung von repressiven Massnahmen gegen Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen an Sportveranstaltungen einzuführen. grundrechte.ch ist grundsätzlich der Meinung, dass die Massnahmen des "Hooligangesetzes" in eine völlig falsche Richtung gehen: Das bestehende und bereits sehr weitreichende Strafrecht sowie die diversen repressiven Massnahmen wie zum Beispiel Stadionverbote lassen bereits grosse Eingriffe in die Grundrechte zu.

Das "Hooligangesetz" ist ursprünglich eine Lex „Euro08“. Deshalb schlug der Bundesrat eine Befristung auf das Jahr 2008 vor, welche vom Ständerat bis zum Jahr 2009 (Eishockey-WM) verlängert worden ist. Das Gesetz wurde nicht nur wegen der fehlenden Verfassungsmässigkeit befristet, sondern auch weil die Tauglichkeit der Massnahmen bezweifelt worden sind und als eidgenössische Gesetzgebung kantonale Kompetenzen im Polizei- und Strafrechtsbereich verletzt.

Rund 17 Tage nach Inkraftsetzen dieser Massnahmen meint der Bundesrat zu glauben, die Effizienz dieser Massnahmen bereits abschätzen zu können. Das ist unseriös und vor allem völlig unverhältnismässig.

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