Baseler Zeitung vom 9. Juli 2010

«Apple kann die Daten an den Staat weitergeben»

Interview: Olivia Kühni

Herr Thür, was ist schlecht an der neuen Datenschutzrichtlinie von Apple?

Das Hauptproblem ist, dass sie etwas vorgaukelt. Es ist ein umfangreicher Text, der dem durchschnittlichen Kunden das Gefühl gibt, es gehe um den Schutz seiner Daten. Dabei ist das Gegenteil der Fall: Apple nutzt die Daten, so weit es nur geht.

Wie gibt man seine Daten preis?

Wenn man sich bei iTunes anmeldet, akzeptiert man die Nutzungsbedingungen. Dann ist es passiert – man hat sein Einverständnis zur Datennutzung gegeben.

Was kann denn passieren, ausser, dass man mit Werbung von Apple und seinen Partnerfirmen belästigt wird?

Apple kann die Daten auch an den Staat weitergeben. Und das nicht nur dann, wenn das Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet ist, beispielsweise bei juristischen Ermittlungen. In der Richtlinie behält sich Apple explizit vor, dass es gegenüber den Behörden Daten offenlegen kann, wenn es dies für notwendig hält.

Im Prinzip ist doch jeder Konsument selber verantwortlich für das, was er kauft und unterschreibt.

Natürlich, wir haben die Vertragsfreiheit. Darum geht es hier an sich nicht um ein Datenschutzproblem: Apple informiert völlig direkt und transparent. Es geht vielmehr darum, dass sich die Kunden damit auseinandersetzen müssen, wozu sie einwilligen.

Welche Zensurmöglichkeiten haben sie?

Bei der Registrierung auf iTunes praktisch keine, da kann man nur gerade angeben, dass man keine Werbung möchte. Die Standorterkennung aber kann man bei den Apps ausschalten, wenn man sie aktuell nicht benötigt. Dafür sind die meisten Nutzer jedoch zu bequem. Also werden die Daten permanent gesendet.

Um welche Daten geht es?

Apple erhebt bei seinen Kunden direkt personenbezogene Daten wie Name, Adresse und Telefonnummer. Auch Kreditkarteninformationen werden erhoben, der Beruf und das Nutzungsmuster des entsprechenden Geräts. Apple misst weiter, wer welche Produkte herunterlädt, welche Apps er verwendet und wo er dies tut. Mithilfe der Standortbestimmung bestimmter Apps kann zudem rückverfolgt werden, wo sich der Nutzer wann befindet.

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