Stimmberechtigte wollen keine elektronischen Identifizierung von Privaten

27. Mai 2019

Am 19. Dezember 2012 hat der Bundesrat das EJPD beauftragt, ein Konzept und einen Rechtsetzungsentwurf für elektronische staatliche Identifikationsmittel zu erstellen, die mit der Identitätskarte abgegeben werden können. Es war vorgesehen, dass der Staat als hoheitlicher Identitätsdienstleister (Identity Provider, IdP) auftritt und allen Schweizerinnen und Schweizern zusätzlich zur ID auch eine elektronischen Identifizierung (E-ID) abgegeben wird.

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Aufgrund der Wunschlisten von privaten Anbietern, z. B. Banken, Swisscom, Post oder SBB, wurde dieses Konzept auf den Kopf gestellt. Neu sollen private Anbieter elektronische Identifizierungseinheiten herausgeben und zu diesem Zweck Daten aus den staatlichen Informationssystemen Infostar (elektronisches Personenstandsregister), ZEMIS (Zentrales Migrationsinformationssystem), ISA (Informationssystem Ausweisschriften) und dem Zentralregister der zentralen Ausgleichsstelle der AHV (ZAS-UPI) beziehen dürfen.

In der Vernehmlassung wurde diese Richtungsänderung nicht nur von grundrechte.ch, sondern auch von vielen anderen NGOs kritisiert, weil die Herausgabe von anerkannten Identifizierungsmitteln eine hoheitliche Aufgabe ist. Der Bundesrat hat sich aber nicht belehren lassen und hat die Herausgabe der E-ID durch Private in die Botschaft aufgenommen. Der Nationalrat hat diesem Gesetzesentwurf bereits zugestimmt.

Im Hinblick auf die Behandlung im Ständerat in der Sommersession 2019 wurde eine repräsentative Umfrage in Auftrag gegeben, welche vom Marktforschungsinstitut Demoscope durchgeführt wurde. Im Mai 2019 wurden 973 Stimmberechtigte befragt. Das Ergebnis ist für den Bundesrat ernüchternd: 87 Prozent der Befragten wollen, dass der Staat für die Ausgabe der E-ID zuständig ist.

 

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