Internetpranger sind sehr fragwürdig

29. September 2015

Internetpranger sind bei Strafverfolgungsbehörden beliebt, um Jagd auf Besucher von Sportveranstaltungen zu machen, welche verdächtigt werden, Bagatellvergehen begangen zu haben. So hat die Berner Staatsanwaltschaft im Juli 2015 nach zwei Personen gesucht, welche angeblich während des Super League Spiels zwischen dem BSC Young Boys und dem FC Zürich vom 22. März 2015 im Gästesektor mehrere Pyro-Fackeln abgebrannt haben sollen.

Am 21. September 2015 hat die Kantonspolizei St. Gallen im Auftrag der Staatsanwaltschaft mit verpixelten Bildern nach zehn Männern gefahndet, welchen Landfriedensbruch, Sachbeschädigung sowie Gewalt und Drohung gegen Beamte vorgeworfen wird. Sachbeschädigung wurde von den SBB geltend gemacht, und zwar für die Kosten der Reinigung eines Perrons und für die Verspätung des Extrazugs. Eine Woche später, am 28. September 2015, hat die Kantonspolizei St. Gallen die Bilder unverpixelt veröffentlicht, allerdings auch das Bild einer Person, welche sich schon längst gestellt hatte.

Diese Panne, welche für die betroffene Person schwere Folgen haben kann, reiht sich in eine lange Kette von ähnlichen «Missverständnissen» ein, etwa von öffentlich gesuchten Personen, welche später von einem Gericht freigesprochen wurden.

 

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