Keine Schnellgerichte für Hooligans

24. September 2012

Der Nationalrat ist gegen Schnellgerichte für gewalttätige Sportfans. Und: In den Augen der Grossen Kammer hat die SBB auch nicht die Pflicht, Fussballfans befördern.

Der Nationalrat ist gegen Schnellgerichte für gewalttätige Sportfans. Er hat am Montag eine Motion seiner Sicherheitspolitischen Kommission mit 101 zu 66 Stimmen bei 7 Enthaltungen abgelehnt. Diese wollte Hooligans künftig an Ort und Stelle zur Rechenschaft ziehen.

Die SIK zielte mit ihrer Motion auf schweizweit gültige Rechtsgrundlagen, damit die betroffenen Kantone vor allem für Fussballspiele Schnellgerichte einführen können. Sie orientierte sich am Beispiel St. Gallen, wie SIK-Sprecherin Edith Graf-Litscher (SP/TG) ihren Ratskollegen erklärte.

Der Ostschweizer Kanton kennt solche Schnellgerichte an Fussballspielen seit dem Sommer 2009. Allfällige Hooligans können dort unmittelbar nach dem Spiel verurteilt werden. Ein Untersuchungsrichter schiebt jeweils Pikett und wertet bei Vorfällen das Videomaterial aus.

Hoheit der Kantone

Eine solche Massnahme geht dem Nationalrat zu weit. Er folgte deshalb nicht den Empfehlungen seiner Kommission, sondern jenen von Bundesrätin Doris Leuthard: Eine Gesetzesvorlage für solche Schnellgerichte würde die Kompetenzen der Kantone beschneiden, sagte sie.

Zudem sei es nicht einzusehen, mit solchen Schnellgerichten nur auf Hooligans zu zielen: «Es kämen mir auch noch ein paar andere Delikte in den Sinn, bei denen der Staat ein Interesse an schnellen Verfahren hätte», sagte Leuthard.

Die geltende Strafprozessordnung ermöglicht es den Kantonen bereits heute, Schnellgerichte einzuführen - bei Bedarf und wenn sie die nötigen Ressourcen wie etwa Untersuchungsrichter, die an einem Sonntagnachmittag zur Verfügung stehen, aufbringen. Verschiedene Kantone wenden diese Praxis bei kleineren Delikten an.

Keine Transportpflicht mehr

Weiter stärkte der Nationalrat dem Bundesrat für die Gesetzesänderung beim Hooligantransport den Rücken. Die grosse Kammer nahm mit 135 zu 26 Stimmen bei 13 Enthaltungen eine Motion der SIK an, die den Bahnunternehmen beim Transport von Sportfans mehr Rechte einräumen will.

Der Bundesrat hat bereits solche Massnahmen aufgegleist und im vergangenen Juni eine Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt.

Demnach sollen die SBB und andere Bahnen Fussballfans dazu verpflichten können, in einem Extrazug zu einem Spiel zu reisen. Ansonsten können sie den Sportfans die Beförderung verweigern - selbst wenn diese ein Billett gekauft haben.

Die Vernehmlassung dauert noch bis zum 11. Oktober. Verkehrsministerin Leuthard kündigte an, dass die Vorlage zur Revision des Personenbeförderungsgesetzes bis spätestens im zweiten Quartal 2013 zu erwarten sei.

(sda)

 

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