Das Bundesamt für Verkehr führte eine Vernehmlassung zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (PBG) durch. Für Besucher von Sportveranstaltungen sollen Personentransportunternehmen von der Transportpflicht befreit werden. Allerdings erschöpfte sich der Bericht zur Vorlage in falschen Anschuldigungen bezüglich Sachschäden und in allgemeinen Bemerkungen, es wurde nicht aufgezeigt, wie die Transportpflicht konkret aufgehoben werden soll. Auch der vorgeschlagene Gesetzestext schweigt sich darüber aus, wie die Aufhebung der Transportpflicht vonstatten gehen soll. Dafür konnten die Vernehmlassungsteilnehmer mit einem Fragebogen Vorschläge zur Handhabung einreichen. Ein wahrlich professionelles Vorgehen: Ohne eine Idee zu haben, wie die Vorlage umgesetzt werden soll, wird gestützt auf falsche Anschuldigungen irgend ein Gesetz erlassen, welches dem Bundesrat zudem freie Hand lässt, diese Aufhebung der Transportpflicht beliebig auszudehnen.
Weil behauptete Sachschäden nicht existieren, weil der Bund keine Regelungskompetenz im polizeilichen Bereich hat und der Bundesrat keinen Freipass zur beliebigen Erweiterung der Aufhebung der Transportpflicht erhalten darf, lehnt grundrechte.ch die gesamte Revision des PGB entschieden ab.
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