Von Emanuel Gisi, Basler Zeitung
Schweizer Fussballfans sollen künftig nur noch mit einem Kombi-Ticket zu den Auswärtsspielen reisen dürfen. Mit Extrazügen, die von den Klubs gechartert werden müssen.
Ausschlafen, gemütlich frühstücken, die Sonntagszeitungen lesen, danach ins Stadion fahren – die einen laut, die anderen leise – so oder so ähnlich sehen die Sonntage von Zehntausenden Schweizer Fussballfans aus. Wie sie an den Match fahren und mit wem sie das tun, das interessiert nicht. Bis jetzt zumindest.
In Zukunft sollen die SBB und andere Transportunternehmen Sportfans zwingen können, mit Extrazügen zu Meisterschaftsspielen zu reisen. Mit Extrazügen, die von den Klubs gechartert werden müssen. Entstehen in den Zügen Schäden, sollen die Vereine dafür haften. Das schlägt der Bundesrat im geänderten Bundesgesetz über die Personenbeförderung vor. Gestern ist die Vernehmlassungsfrist dazu abgelaufen, die Stellungnahmen der Parteien zeigen: Die Politiker sind begeistert.
Die CVP zum Beispiel ist Feuer und Flamme. Man wolle «nicht zusehen, wenn ein Sportvergnügen durch einen kleinen Prozentsatz randalierender Fans gestört wird», schreibt die Partei. Man toleriere «nicht, wenn randalierende Fans Züge verwüsten und unbeteiligte Dritte verletzen». Endlich werde dem Thema «die nötige Aufmerksamkeit geschenkt» und «griffige Massnahmen vorgeschlagen». Das klingt nach Notwehr.
Reimann gegen die SVP
Die SVP stimmt der Vorlage ebenfalls zu, «auch wenn sie einen beträchtlichen Eingriff in die persönliche Freiheit darstellt.» Der Haken an der Sache: Die Aussortierung der Fans wird nur durch die Einführung des Kombi-Tickets möglich sein: Wer zum Auswärtsspiel seines Lieblingsclubs reisen will, muss neben dem Matchbillet auch ein Ticket für den Extrazug kaufen. Das treibt seltsame Blüten: Ein FCB-Fan, der nicht in Basel lebt, aber trotzdem beim Gastspiel in St. Gallen dabei sein will, muss sich ein Zugticket für den Extrazug Basel–St. Gallen kaufen, um im Gästesektor das Spiel verfolgen zu dürfen.
«Absurd», findet das SVP-Nationalrat Lukas Reimann. Für ihn sind die Vorschläge «absoluter Verhältnisblödsinn». Reimann stellt die Frage nach der Umsetzung: «Wie soll kontrolliert werden, dass ja kein Fussballfan den normalen Zug nimmt statt den Fanzug?» Ihn irritiere zudem, «dass es in der ganzen Debatte nur um Fussballfans geht». Andere Personengruppen bescherten den SBB deutlich mehr Sachbeschädigungen. Nach Recherchen der «WOZ» verursachen Sportfans in Extrazügen jährlich Schäden von rund 300'000 Franken, die SBB hatten davor von rund drei Millionen pro Jahr gesprochen.
«Eine unsachliche Diskussion»
Reimanns Haltung liegt auf der Linie des Schweizer Fussballverbandes und von Fanarbeit Schweiz. «Die heute gut funktionierende und organisierbare Situation wird aufs Spiel gesetzt», schreibt die vom Basler SP-Grossratskandidaten Thomas Gander präsidierte Dachorganisation der Schweizer Fanarbeiter. Sie befürchtet «eine stärkere Durchmischung zwischen Regelzugkunden und Fussballfans, da die Fans neu in Kleingruppen anreisen werden.»
Gegen seine Partei stellt sich auch Markus Lehmann. Der Basler CVP-Nationalrat sieht in dem Kombiticket-Zwang «eine extreme Beschränkung der persönlichen Freiheit. Das ist Sippenhaft». Es gelte zu differenzieren: «Natürlich muss man bei Ausschreitungen knallhart vorgehen, Gewalt ist in aller Deutlichkeit zu verurteilen», sagt Lehmann. «Aber die Diskussion wird im Moment äusserst unsachlich geführt.» Das zeige sich auch daran, wie der Einsatz von Pyros in Stadien kriminalisiert werde.
Kritik kommt auch von Susanne Leutenegger Oberholzer (SP, BL). «Natürlich habe ich mich schon über laute und aggressive Fans in Zügen geärgert. Aber diese subjektive Wahrnehmung kann nicht die Grundlage für eine Gesetzesänderung sein.» Sie plädiert dafür, den eingeschlagenen Weg mit Fanarbeitern und Liga pragmatisch fortzusetzen. «Das funktioniert doch bisher ganz gut.» Während sich auch die BDP positiv zum bundesrätlichen Vorschlag äussert, lassen FDP und SP noch mit Reaktionen auf sich warten. Sie haben um eine Fristverlängerung für ihre Stellungnahme gebeten.
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