Vorratsdatenspeicherung: In einem Jahr 326 Zugriffe in Österreich

9. Juli 2013

Thomas Mayer, der Standard

Europäischer Gerichtshof hörte zum Start des Verfahrens die beteiligten Parteien an

In Luxemburg hat am Dienstag, dem 9. Juli, das Verfahren zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof begonnen.

EuGH soll Vereinbarkeit mit Grundrechten klären

In diesem Verfahren wird entschieden, ob die präventive Protokollierung von Verkehrsdaten aus Telefonie und digitaler Kommunikation mit der Grundrechtecharta der Europäischen Union vereinbar ist. Dazu arbeitet der EuGH einen Fragenkatalog auf, mit dem unter anderem erörtert werden soll, inwieweit die Vorratsdatenspeicherung bislang zur Aufklärung schwerer Straftaten beigetragen hat. Daneben gibt es auch eine Reihe technischer Fragen, die etwa das Anlegen von Persönlichkeitsprofilen betrifft.

Vier Kläger

Insgesamt klagen vier Parteien gegen entsprechende EU-Verordnung, deren Implementation bereits in einigen Ländern auf Hürden und Widerstand gestossen ist. Drei der Kläger – der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat), die Kärntner Landesregierung sowie eine Privatperson – kommen aus Österreich. Der Klage der AK Vorrat haben sich 11.139 Personen angeschlossen. Vertreten werden sie vom Anwalt Ewald Scheucher. Von der Europäischen Union wurden Vertreter von Kommission, Parlament, Rat sowie der Datenschutzbeauftragte geladen. Dazu gibt es Vertreter aus acht Mitgliedsstaaten.

Der Eröffnungstermin galt ganz den Anhörungen. Ein Urteil gibt es voraussichtlich in vier bis sechs Monaten, Anfang November soll die Empfehlung des Generalanwalts für die Entscheidung vorliegen.Die Verhandlung wurde per Video in den Pressesaal übertragen. Im Gerichtssaal war die Nutzung von Handys, Laptops und anderen elektronischen Kommunikationsmedien untersagt. Für den Standard war Thomas Mayer vor Ort.

Nachlese

09.50 Uhr: Digital Rights Ireland

Rund zehn Minuten nach dem Starttermin und einer ersten Besprechung zwischen dem Gericht und den Anwälten der Parteien hat die erste Anhörung begonnen. Zuerst zu Wort kommt die Initiative Digital Rights Ireland. Diese ist der vierte Kläger neben den österreichischen Vertretern.

Der Vertreter bemängelt das Fehlen von Argumenten zur Einführung einer flächendeckenden Datenspeicherung. Er spricht der Vorratsdatenspeicherung ihre Verhältnismässigkeit ab.

09.55 Uhr: Irische Menschenrechtskommission

Die irische Menschenrechtskommission verweist auf die Einschätzung des österreichischen VfGH zur Vorratsdatenspeicherung. Auch sie sieht keine Verhältnismässigkeit und wirft die Frage auf, wieviel Freiheit man für Sicherheit opfern könne. Man ist der Ansicht, dass die Vorratsdatenspeicherung per se eine Menschenrechtsverletzung darstellt.

10.10 Uhr Michael Seitlinger

Die zweite Anhörung gilt Michael Seitlinger. Bei ihm handelt es sich um den Einzelkläger aus Österreich. Seitinger arbeitet bei der Telekom, für ihn spricht sein Anwalt. Er schildert, wie es möglich ist, vom Bewegungsprofil seines Mandanten auf dessen Leben zu schliessen. So war Seitlinger drei Tage lang im Krankenhaus, hatte von dort aber trotzdem berufliche Kontakte. Nach seiner Rückkehr nach Hause hatte er ebenso Kontakt zu einer Konkurrenzfirma. Seitlingers Ansicht nach ist die Vorratsdatenspeicherung unverhältnismässig. Eine Anfrage von ihm diesbezüglich an die Republik Österreich ist nicht beantwortet worden.

Der Anwalt bringt auch Zahlen aus Österreich mit. Seit Einführung der Vorratsdatenspeicherung gab es einen einzigen Anwendungsfall im Zusammenhang mit Terrorismusverdacht. Gleichzeitig wurde bei der Aufklärung von angezeigten Strafdaten nur in 0,067 Prozent aller Fälle auf Vorratsdaten zugegriffen. In 188 Fällen ging es um Geschäftsfälle, was der Intention der EU-Richtlinie widerspricht.

10.30 Uhr: AK Vorrat

Für den AK Vorratsdatenspeicherung ist Ewald Scheucher als Vertreter vor Ort. Er betont, die EU sei gemäss ihren Prinzipien ein Raum der Freiheit, der Sicherheits und des Rechts. Dies werde von der Vorratsdatenspeicherung auf den Kopf gestellt. Er ersucht das Gericht, in dieser Frage Orientierung zu geben, auch weil die Kommission und der Rat nie gelindere Mittel in Betracht gezogen hätten. Er sieht eine Gefährdung der Meinungsfreiheit durch die Vorratsdatenspeicherung. Die Richtlinie fordere seiner Ansicht nach eine Gesellschaft von Duckmäusern und Anpassern.

10.45 Uhr: Irische Regierung

Nun ist die irische Regierung am Wort. Ihr Jurist ist der Ansicht, die Vorratsdatenspeicherung sei nicht per se in Zweifel zu ziehen. Sie diene dem Schutz der Unversehrtheit der Bürger und komme nur bei schweren Straftaten zur Anwendung. Es sei auch nicht geplant, Inhalte zu speichern, sondern Verbindungsdaten. Seiner Ansicht nach sind Privatsphäre und Datenschutz nicht als absolute Rechte zu sehen. Für ihn sind die durch die Vorratsdatenspeicherung notwendigen Eingriffe berechtigt, es liege kein Grundrechtsverstoss vor. Eine kürzere Speicherdauer als ein halbes Jahr würde die Verfolgung schwerer Straftaten verhindern. Man verlangt die Abweisung der Klage, denn in Irland sei ausreichend vorgesorgt, bei etwaigem Missbrauch der Vorratsdatenspeicherung das eigene Recht durchzusetzen.

11.00 Uhr: Spanische Regierung

Der Vertreter Spaniens spricht sich ebenfalls für die Beibehaltung Vorratsdatenspeicherung aus. Er gesteht ein, dass es ein Missbrauchsrisiko gibt. Dessen Minimierung sei jedoch eine Frage der Umsetzung. Die Speicherung vorab sei dringend notwendig, weil sich auf diesem Wege Verbrechen verhindern liessen - beispielsweise die Bombenanschläge in Madrid von 2004. Derzeit liefen 128 Verfahren auf Basis der Vorratsdatenspeicherung. Die Möglichkeit einer Umgehung der Vorratsdatenspeicherung (Stichwort: Prepaid-SIM-Karten) sei kein Grund, sie in Frage zu stellen.

11.30 Uhr: Italienische Regierung

Italien pocht auf das Recht der EU-Mitgliedsstaaten, für sich eine Vorratsdatenspeicherung umzusetzen, eine gesamteuropäische Lösung würde dem Binnenmarkt dienen und eine nötige Harmonisierung nationaler Regelungen herbeiführen. Man erkennt an, dass es derzeit an statistischer Nachweisbarkeit der Effektivität einer solchen Massnahme mangelt. Jedoch pocht auch die italienische Regierung darauf, dass Missbrauch - etwa durch Outsourcing - durch die Kontrolle unabhängiger Behörden verhindert würde. Staaten, die nach mehr Schutz der Privatsphäre verlangen, könnten Ausnahmeregelungen bekommen.

11.40 Uhr: Österreichische Regierung

Von Seiten Österreich heisst es ebenfalls, dass Umgehungsmöglichkeiten kein Argument gegen die Vorratsdatenspeicherung seien. Anonymität sei heute ohnehin nur noch Schein. Die Frage nach Persönlichkeitsprofilen beginne zudem nicht erst bei der Vorratsdatenspeicherung, sondern stelle sich beispielsweise auch bei der Nutzung des Internets. Dass man sich zum Thema der Verhältnismässigkeit kaum äussere liegt daran, dass man sich innerhalb der Regierung noch "keine eindeutige Meinung" gebildet habe.

Die aus Österreich kommende EUGH-Richterin und Ex-Justizministerin Maria Berger gehört übrigens nicht dem Senat an, der über die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung entscheidet.

11.55 Uhr: Richter haken bei Österreich nach

Der österreichische Anwalt Kunert wird drei Mal von einem Höchstrichter für Zwischenfragen unterbrochen. Laut seinen Aussagen gab es zwischen April 2102 und März 2013 insgesamt 326 Vorratsdaten-Zugriffe. Davon sind 139 Fälle abgeschlossen, 56 Mal soll die Vorratsdatenspeicherung wesentlich zur Aufklärung beigetragen haben - sowohl zugunsten für als auch gegen die Betroffenen. 16 Fälle betreffen Diebstahlsdelikte, zwölf sind Suchtmittelgesetzverstösse, ebenfalls zwölf befassten sich mit Stalking, sieben mit Raub.

Ein Richter fragt, ob es bei irgendeinem Fall Zusammenhänge mit terroristischen Aktivitäten gegeben habe. Kunert verneint, er könne dies aus den vorliegenden Zahlen nicht ableiten. Auf eine weitere Frage, ob die Nutzung von Vorratsdaten für Diebstahlsaufklärung und Stalkingfälle im Sinne der EU-Richtlinie sei, antwortet Kunert, dass dem wohl nicht sei. Die Daten liessen sich aber auch zur Bekämpfung "normaler" Kriminalität nutzen.

12.00 Uhr: Britische Regierung

Auch Grossbritannien kann derzeit keine statistischen Nachweise für die Effektivität der Vorratsdatenspeicherung vorlegen. Jedoch betont man, dass die Ermittlung von Verhaltensmustern für die Aufklärung von Strafdaten besonders wertvoll sei.

12.05 Uhr: EU-Parlament

Der Vertreter des EU-Parlaments spricht sich für die Abweisung der Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung aus. Die Richtlinie sei 2006 auf Basis des Standes der Technik und des damaligen Wissens in angemessener Weise formuliert worden und würden die Grundrechtscharta nicht tangieren. Die Vorratsdatenspeicherung sei geeignet, schwere Straftaten zu verfolgen, für eine sichere Umsetzung seien die einzelnen Mitgliedsländer zuständig. Es folgt ein juristischer Schlagabtausch mit dem offiziellen Berichterstatter, Richter von Danwitz, über die Rechtsgrundlage und ob die Konformität zur Grundrechtscharta von dieser ableitbar ist, oder nicht.

Man sieht die Vorratsdatenspeicherung in Konformität mit der E-Privacy-Richtlinie. Sie sehe keine Erstellung von Persönlichkeitsprofilen, sondern nur die Speicherung von Verkehrsdaten. Für die Erstellung von Profilen müssten diese Daten jedoch vernetzt und verarbeitet werden.

12.20 Uhr: EU-Rat

Seitens des EU-Rat wird vorgebracht, dass eine Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung den Behörden ein Arbeitsinstrument wegnehmen würde. Abermals folgt ein Verweis auf die Madrider Bombenanschläge. Zusätzlich sollen sich dank der Daten bei Verfahren leichter Zeugen finden lassen, von denen man sonst nicht einmal wüsste. Zur Umgehungsmöglichkeit behilft man sich einer Metapher: Obwohl Schlösser knackbar sind, würden sie ja trotzdem verwendet. Die Notwendigkeit einer Umgehung für Kriminelle würde zumindest deren Aufwand erhöhen. Er betont, dass sich die Einigung auf die Richtlinie 2006 sehr schwierig gestaltet habe.

Ursprünglich wollte man die Vorratsdatenspeicherung auch mit Verbrechensprävention argumentieren (hier geht es um Persönlichkeitsprofile), habe dies aber letztlich aus Bedenken bezüglich des Privatsphäreschutzes gestrichen. Die Speicherdauer von sechs Monaten sei ob der Aufklärungsdauer und notwendiger Nachforschungen bei schweren Verbrechen optimal, bei der Festlegung wurde zahlreicher Input - etwa von Interpol - berücksichtigt. "Quick Freeze" (die temporäre Sicherung von Verkehrsdaten im Verdachtsfall) sei nicht so wirksam wie eine generelle Speicherung. Da, wo Verbrechen aufgeklärt wurden, seien die dafür erhobenen Daten meist jünger als sechs Monate gewesen. Mit statistischen Wirksamkeitsbelegen kann aber auch der Ratsvertreter nicht dienen.

Pause bis 14.30 Uhr

14.30 Uhr: Fortsetzung

Die Pause ist zu Ende, die Anhörung wird fortgesetzt. Nun ist der EU-Datenschutzbeauftrage, Hielke Hijmans, am Wort.

14.35 Uhr: EU-Datenschutzbeauftragter

Hijmans führt zu Beginn seiner Anhörung die in Artikel 7 und 8 der Grundrechtscharta definierten Rechte auf. "Das sind die Spielregeln", so der Datenschutzbeauftragte. Er kritisiert die mangelnde Vorhersehbarkeit der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie, zumal für die Umsetzung allein die Mitgliedsländer verantwortlich sind. So fehlen beispielsweise Anweisungen, wie und wann Eingriffe in die Privatsphäre vorzunehmen sind. Als Beispiel führt er aus, dass der Begriff "schwere Straftat" nicht eindeutig definiert sei, was wiederum eine Lücke lässt, um die Daten anderweitig zu verwenden.

Hijmans Einwände sind nicht neu, diese Kritikpunkte führt er bereits seit Jahren an. Ein weiteres Problem ist, dass es keine Vorschriften gibt, die den Providern das Outsourcen der erhobenen Verkehrsdaten verbieten würden. Hijman hält eine Massnahme wie die Vorratsdatenspeicherung in einer demokratischen Gesellschaft nicht für notwendig.

14.55 Uhr: Das Gericht fragt nach

Nach dem alle vertretenen Parteien angehört wurden, stellt das Gericht nun Nachfragen an. Unter anderem will Richter von Danwitz von der EU-Kommission wissen, wieso es 2008 nicht genügend Informationen für eine Überarbeitung der Richtlinie gegeben hatte, wenn der Informationsstand 2006 zu ihrer Einführung als ausreichend erachtet worden war. Die Kommission wiederholt, dass es schwer ist, den Einfluss der Vorratsdatenspeicherung auf die Aufklärung von Verbrechen detailiert zu erheben.

Eine andere Frage betrifft das Auslagern von Daten. 36 Prozent aller Vorratsdaten werden ausserhalb des EU-Raums gespeichert. Gemäss dem Safe Harbor-Abkommen werde demnach davon ausgegangen, dass die Speicherung dort gesetzeskonform und sicher ist. Der Richter will, wohl unter Anspielung auf die USA, wissen, was passiert, wenn sich diese Annahme für einen bestimmten Drittstaat als falsch herausstellt. Der Kommissionsvertreter möchte diese Frage später beantworten.

15.30 Uhr: Vorratsdatenspeicherung in Österreich kostet acht Millionen Euro pro Jahr

Die österreichische Regierung hat heute eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Albert Steinhauser zur Vorratsdatenspeicherung in Österreich beantwortet. Demnach wurden seit Einführung 438 Mal eine Abfrage bei einem Delikt durchgeführt.Acht Abfragen wurden nach dem Sicherheitspolizeigesetz getätigt.

In elf Fällen legte der Rechtsschutzbeauftrage Beschwerde gegen eine Abfrage ein. Bei 71 von 161 abgeschlossenen Fällen sollen die Vorratsdaten zur Aufklärung beigetragen haben. Der grösste Teil der Abfragen betrifft allerdings keine schweren Delikte, sondern - wie bereits vom österreichischen Vertreter in Brüssel erwähnt - bei Diebstählen und Stalking. Abfragen gab es auch bei Urkundenfälschung, Abgabenhinterziehung oder dem verbotenen Herstellen von Tabakwaren.

Rund 2,3 Millionen Euro soll der Kostenersatz aus dem Steuertopf an die Telekomanbieter für die Aufrechterhaltung der Vorratsdatenspeicherung bislang ausgemacht haben. Die jährlichen Gesamtkosten werden mit acht Millionen Euro beziffert.

15.45 Uhr: Plädoyers

Nach ein paar juristischen Nachfragen an den Datenschutzbeauftragten treten die Parteien zu ihren Schlussplädoyers an. Der Anwalt von Michael Seitlinger stellt fest, dass jene in der Nachweispflicht für die Notwendigkeit seien, die den Eingriff in die Grundrechte vornehmen. Dieser Nachweis sei seiner Einschätzung nach nicht geglückt.

Spaniens Regierung wiederum sieht zwar einen Zusammenhang zwischen Tiefe des Eingriffs und der Dauer der Datenspeicherung, streitet aber einen Eingriff in die Grundrechte per se ab, solange die Daten nicht verwendet werden. Man beruft sich einmal mehr auf Madrid als Exempel eines potenziell verhinderbaren Angriffs. Italien verweist auf die Verantwortung der einzelnen Mitgliedsstaaten, die ohnehin an die Menschenrechtskonvention gebunden seien.

Österreich bleibt zurückhaltend, stellt aufgrund des NSA-Überwachungsprogramms Prism das Safe Harbor-Abkommen in Frage und spricht sich gegen flächendeckende Grundrechtseingriffe auf Basis von Einzelfällen aus. Die britische Regierung sieht das Verhältnis zwischen Speicherdauer und Grundrechtsschutz nach wie vor gewahrt und die Vorratsdatenspeicherung als konform mit den Grundrechten und notwendig für Verbrechensbekämpfung. Die EU-Kommission bleibt auch auf Nachfrage an ihren Experten die Antwort bezüglich möglichen Verstössen gegen das Safe Harbor-Abkommen schuldig.

18.00 Uhr: Stellungnahme AK Vorrat

Zum Verlauf der heutigen Anhörung hat mittlerweile auch Andreas Krisch, Obmann des AK Vorrat, gegenüber dem WebStandard Stellung genommen. Er zeigt sich ob der zahlreichen kritischen Fragen der Richter erfreut über den Verlauf und attestiert, dass die Verfechter der Richtlinie nach wie vor keinen Nachweis erbracht haben, dass die Vorratsdatenspeicherung einen wichtigen Beitrag zur Verbrechensbekämpfung leisten würde. Dementsprechend gebe es auch keine Grundlage, 500 Millionen Menschen pauschal zu überwachen. Man geht davon aus, dass die Vorratsdatenspeicherung von dem Verfahren "zumindest nicht unbeschadet" bleiben wird.

 

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