Israelkritisches Plakat darf im Bahnhof hängen

13. Juli 2012

Das Bundesgericht bezeichnet den Zürcher HB als «Forum der politischen Kommunikation». Deshalb darf die SBB Plakate zu brisanten aussenpolitischen Themen nicht verbieten.

Die SBB muss im Zürcher Hauptbahnhof ein israelkritisches Plakat aufhängen. Das Bundesgericht hat bestätigt, dass das generelle SBB-Verbot von aussenpolitisch brisanten Botschaften zu weit geht und der Aushang den Rahmen des Zulässigen nicht überschreitet.

Das Plakat war von der Allgemeinen Plakatgesellschaft (APG) im März 2009 im Auftrag eines Mitglieds der Aktion Palästina-Solidarität zunächst an mehreren Stellen des Zürcher Hauptbahnhofs ausgehängt worden. Nach drei Tagen veranlasste die SBB die Entfernung, nachdem sie auf den politischen Inhalt aufmerksam gemacht worden war.

An Grundrechte gebunden

Das Plakat richtet sich gegen die Siedlungspolitik Israels und enthält den Satz «Israel: mit Gewalt errichtet auf dem Boden der Palästinenser» und den Aufruf «Unrecht verlangt Widerstand!». Das Bundesverwaltungsgericht verpflichtete die SBB 2011 auf Beschwerde der Initiantin, den Plakataushang zu bewilligen.

Die Bundesverwaltungsrichter waren zum Schluss gekommen, dass die SBB die Meinungsfreiheit verletzt habe. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der SBB nun abgewiesen. Das Gericht bestätigt zunächst, dass die Bundesbahnen bei der Nutzung der Bahnhofswände durch Dritte an die Einhaltung der Grundrechte gebunden sind.

Innenpolitisch Brisantes erlaubt

Das im entsprechenden SBB-Reglement enthaltene absolute Verbot von Werbung und Botschaften zu aussenpolitisch heiklen Themen schiesse über das Ziel hinaus. Ein generelles Verbot von solchen Themen würde der Funktion der Meinungsäusserungsfreiheit nicht Rechnung tragen und käme einer verbotenen Zensur gleich.

Zudem sei dem Umstand Rechnung zu tragen, dass der Bahnhof in seiner Funktion als «City in the City» selbst auch als Forum der politischen Kommunikation dienen wolle. Via überdimensionale elektronische Bildschirme würden neuste Informationen flimmern, die auch aussenpolitisch brisante Themen umfassen könnten.

An den Wänden würden Plakate zu innenpolitisch brisanten Themen wie Pelztragen oder «Todesfalle AKW» hängen. Plakate zu aussenpolitisch brisanten Themen würden deshalb nahtlos ins Bild passen. Was das konkrete Plakat betrifft, wird mit diesem laut Bundesgericht zwar durchaus eine kämpferische Aussage gemacht.

Kein Aufruf zu Gewalt

Es enthalte aber weder strafbare Äusserungen noch werde zu strafrechtlich relevanten Handlungen aufgerufen. Keine Rolle dürfe spielen, ob die vertretenen Ansichten und Anliegen der SBB mehr oder weniger wertvoll erscheinen würden und dem «Brand» oder der «Corporate Identity» der SBB abträglich sein könnten.

Auch dass die Aussagen auf dem Plakat in Online-Kommentaren teilweise heftig bestritten worden seien, rechtfertige keine Verbannung des fraglichen Aushangs vom Bahnhofsareal. Unbeachtlich sei schliesslich, dass das Plakat israelkritisch sei. Die SBB wäre auch verpflichtet, ein palästinakritisches Plakat zuzulassen.

Der Möglichkeit, dass Plakate abgerissen werden könnten oder gewalttätige Auseinandersetzungen zu befürchten wären, ist laut Gericht mit geeigneten Massnahmen Rechnung zu tragen, wie etwa einer erhöhten Präsenz der Bahnpolizei.

 

Webauftritt gestaltet mit YAML (CSS Framework), Contao 3.5.27 (Content Management System) und PHPList (Newsletter Engine)

Copyright © 2006-2024 by grundrechte.ch