Dienst ÜPF kauft bei der NSA ein

16. Januar 2014

In der Schweiz müssen Fernmeldeanbieter Verbindungsdaten aller Kunden 6 Monate lang speichern und auf Verlangen von Strafverfolgungsbehörden Direktschaltungen des Telefon- und Internetverkehrs von zu überwachenden Personen ermöglichen. Für die technische Abwicklung ist der Dienst Überwachung Fernmeldeverkehr (ÜPF) zuständig.

Mit der Revision des Bundesgesetzes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) soll die Speicherdauer auf 12 Monate verdoppelt werden. Fernmeldeanbieter müssen zudem im Auftrag des Dienstes ÜPF ihren Kunden Trojanern unterjubeln können. Nach dem Willen der Rechtskommission des Ständerats sollen sie diese Dienstleistungen für Strafverfolgungsbehörden in Zukunft kostenlos erbringen.

Der Dienst ÜPF hingegen hat in den letzten Jahren 18 Millionen Franken verbraten, um ein untaugliches Telefonüberwachungssystem zu entwickeln. Mitte Januar 2014 wurde bekannt, dass der Dienst ÜPF bei einer der NSA nahe stehenden Firma ein Telefonüberwachungssystem beschaffen will.

Laut Jahresbericht 2013 der Geschäftsprüfungskommissionen und der Geschäftsprüfungsdelegation der eidgenössischen Räte soll das neue LIS ab 2016 den operativen Betrieb aufnehmen.

Am 3. September 2014 hat der Bundesrat bekannt gegeben, dass der Dienst ÜPF zwischen 2016 und 2021 für 112 Millionen Franken aufgerüstet werden soll. Am 2. Dezember 2014 hat der Ständerat diesen Kredit bewilligt. Das Verarbeitungssystem zur Fernmeldeüberwachung, beim Dienst auch Interception System Switzerland (ISS) genannt, speichert alle Daten beim Dienst und wird von Anfang an darauf ausgelegt, dass auch der NDB Abfragen machen kann. Weder das BÜPF noch das NDG wurden aber bisher beschlossen, so dass das ISS im Moment gar nicht in Betrieb genommen werden dürfte.

 

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