Polizei schnüffelt in Hotels - Update

30. Juni 2013

Bereits am 8. Januar 2011 hat grundrechte.ch unter dem Titel «Polizei schnüffelt in Hotels» darüber berichtet, dass im Kanton Zürich die Polizei in allen Hotels täglich die Daten der Gäste einsammelt und sie mit den Fahndungssystemen Ripol und SIS abgleicht. Anschliessend werden die Gästedaten während zehn Jahren aufbewahrt.

Anders in Basel: Seit dem 1. Januar 2011 müssen die Hoteliers nicht mehr automatisch die Identität ihrer Hotelgäste an die Polizei weiterleiten. Mit der provisorischen Aufhebung dieser Praxis reagiert die Basler Kantonspolizei auf eine Beanstandung des kantonalen Datenschutzbeauftragten. «Wir haben festgestellt, dass eine automatisierte Kontrolle im Schengener Durchführungsabkommen nicht vorgesehen ist».

Mehr als zwei Jahre später ist ein automatischer Abgleich der Daten von Hotelgästen im Schengener Durchführungsabkommen wie bisher nicht vorgesehen. Das hindert allerdings viele Kantone nicht daran, diese Daten trotzdem automatisch mit SIS abzugleichen, wie die NZZ am Sonntag Ende Juni 2013 meldete.

Am 21. August 2012 antwortete der Luzerner Regierungsrat auf ein Postulat zur «Hotelkontrolle» folgendes: «Seit dem Beitritt der Schweiz zum Schengener Abkommen wurde der Abgleich der Daten nicht nur mit dem RIPOL (Recherches informatisées de police), sondern auch mit dem SIS (Schengener Informationssystem) automatisch vorgenommen. In der Zwischenzeit hat sich aber herausgestellt, dass ein automatischer Abgleich der Daten mit dem SIS mit dem Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) nach Auskunft der europäischen Aufsichtsbehörde über das SIS nicht vereinbar ist. Das Bundesamt für Polizei (fedpol) hat die Kantone darüber informiert. Ein automatischer Abgleich kann auch nicht mit einer gesetzlichen Grundlage im kantonalen Recht ermöglicht werden.»

Fedpol müsste demnach in den fehlbaren Kantonen für Ordnung sorgen. Aber auch im April 2014, als der Zürcher Regierungsrat zugeben musste, dass die systematische Überprüfung von Neuzuzügern nicht zulässig sei, war die kantonale Regelung zur Überprüfung von Hotelgästen noch in Kraft.

 

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