Polizei setzt bereits IMSI Catcher ein

16. Dezember 2013

Mobiltelefone sind einerseits praktisch, weil man überall und jederzeit kommunizieren kann. Andererseits sind sie sehr unpraktisch, weil man auch überall und jederzeit geortet werden kann. Die USA benutzen z. B. Standortdaten der Telefone von Terrorverdächtigen zur Steuerung von Bombenangriffen mit Drohnen.

In der Schweiz regelt das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) seit dem 1. Januar 2002, unter welchen Umständen Behörden Inhaber von Mobiltelefonen orten dürfen. Ein Zeitungsartikel aus dem Jahr 2004 belegt aber, dass Polizeibehörden schon früh Wege suchten, um die im BÜPF vorgeschriebene richterliche Genehmigung von Standortabklärungen zu umgehen. Statt mit einer genehmigten Telefonüberwachung an die Standortdaten von Zielpersonen zu gelangen, wurden «Stealth Pings» oder «Stille SMS» dazu eingesetzt. Die überwachte Person hat nichts gemerkt, die Standortdaten konnten beschafft werden, und eine lästige richterliche Genehmigung war nicht nötig.

Knapp 10 Jahre später hat die Polizei den IMSI-Catcher als neues Spielzeug für sich entdeckt. Der IMSI-Catcher macht sich zunutze, dass alle Mobiltelefone, die im empfangsbereiten Zustand mitgeführt werden, sich in kurzen Abständen bei der gerade zuständigen Basisstation des Mobilfunknetzes anmelden. Eine solche Basisstation wird durch den IMSI-Catcher simuliert. Sämtliche eingeschalteten Mobiltelefone, die sich im Einzugsbereich des IMSI-Catchers befinden, senden nunmehr ihre Daten an diesen und sind vom richtigen Netz abgeschnitten.

IMSI-Catcher werden schon seit einiger Zeit eingesetzt. Das Zwangsmassnahmegericht Basel-Landschaft hat mit Urteil vom 28. September 2011 einen derartigen Einsatz bewilligt, welcher mit Gerätschaften von fedpol ausgeführt wurde. In jüngster Zeit wurden aber diverse Neugeräte angeschafft, so dass der Einsatz von IMSI-Catchern sprunghaft ansteigen dürfte. Da wie vor zehn Jahren bei den stillen SMS nicht offen kommuniziert wird, was alles vorgesehen ist und Anfragen, auch wie vor 10 Jahren, aus «polizeitaktischen Gründen» nicht beantwortet werden, kann angenommen werden, dass wie bei den stillen SMS mit den neuen IMSI-Catchern ebenfalls verdeckte Ermittlungen ohne Genehmigung durch das Zwangsmassnahmegericht vorgesehen sind.

 

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