Staatstrojaner und uferlose Internet-Überwachung

27. Februar 2013

Im Jahr 2010 gelangte eine Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) in Vernehmlassung. Vorgesehen war neben Staatstrojanern eine Erweiterung der Speicherfrist der Telekommunikationsdaten von 6 auf 12 Monate, eine Unterstellung praktisch aller Internet-Anbieter, z. B. Besitzer von Internet-Foren oder Internet-Cafes, aber auch Privatpersonen mit wireless LAN, unter das Gesetz, sowie diverse technisch neuere Methoden wie Antennensuchlauf oder IMSI-Catcher. Zudem sollten alle erfassten Daten zentral gespeichert werden.

Die Vernehmlassungsantworten waren zum Teil geharnischt, auch grundrechte.ch hat den Gesetzesentwurf richtiggehend zerpflückt.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht in Deutschland am 2. März 2010 die Vorratsdatenspeicherung verbot, hat die kriminologische Abteilung des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht im Auftrag des (Deutschen) Bundesamtes für Justiz untersucht, ob Probleme auf dem Gebiet der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr infolge des Wegfalls auswertungsfähiger Verkehrsdaten erkennbar sind. Auf Seite 123 ist ein Vergleich der Aufklärungsrate von Verbrechen und der Schweiz und Deutschland: «Bei aller gebotenen Vorsicht, die unterschiedliche Deliktsdefinitionen, unterschiedliche Zählweisen etc. gebieten, lässt sich doch für die in der Tabelle enthaltenen Deliktsbereiche die Aussage treffen, dass die Aufklärungsquote in Deutschland in keinem Fall unter den für die Schweiz mitgeteilten Aufklärungsquoten liegt. Vielmehr liegen die Aufklärungsquoten teilweise deutlich höher. Dies gilt auch für solche Delikte, für die die besondere Bedeutung des Zugriffs auf Telekommunikationsverkehrsdaten hervorgehoben wird (also Computerbetrug, Verbreitung von Pornografie (einschliesslich Kinderpornografie) oder Drohung.»

Gross ist daher die Ernüchterung, nachdem der Bundesrat Ende Februar 2013 den Gesetzesentwurf von 2010 praktisch unverändert als Botschaft zuhanden der eidgenössischen Räten verabschiedet hat.

Einzige Konzessionen an die breite Kritik sind ein spezieller Deliktkatalog für den Einsatz von Staatstrojanern und der Verzicht auf die Forderung, dass alle Internetbenutzer identifizierbar sein müssen. Wie Privatpersonen mit wireless LAN oder Internet-Cafes mit Behörden zusammenarbeiten müssen, soll in einer Verordnung durch den Bundesrat geregelt werden. Jetzt schon steht fest, dass bei ungenügender Zusammenarbeit Busse bis 100,000 Franken droht.

Es liegt nun am Parlament, diese unmögliche Gesetzesvorlage zu versenken, als Ultima Ratio bleibt sonst nur ein Referendum

Microsoft hat mit der Publikation des «2012 Law Enforcement Requests Report» erstmals offengelegt, aus welchen Ländern und wie oft staatliche Behörden Auskünfte über Nutzer von Internet-Angeboten erbaten. Die Schweiz erscheint in diesem Bericht lediglich im Zusammenhang mit der Internet-Telefonie Skype, nicht aber mit anderen Microsoft-Diensten, z. B. Hotmail. Im Jahr 2012 lag die Schweiz in absoluten Zahlen mit 74 Anfragen hinter Grossbritannien (1,268), USA (1,154), Deutschland (686), Frankreich (402), Taiwan (316), Australien(195), Luxemburg (98) und Italien (96) an neunter Stelle. Gemessen an Anfragen pro eine Million Einwohner liegt die Schweiz mit 9.3 hinter Luxemburg (196), Grossbritannien (20.1), Taiwan (13.6) und Malta (12.3) gar an fünfter Stelle, noch vor Australien (8.9), Deutschland (8.4), Island (6.5) und Frankreich (6.3). Eine Aufschlüsselung nach anfragenden Behörden fehlt leider. Diese 74 Fälle wären aber sicher Kandidaten für eine Überwachung mittels Trojaner gewesen, falls dies bereits zugelassen wäre.

Am 2. und 3. Mai 2013 hat die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-SR) Eintreten auf die Vorlage beschlossen, aber die Detailberatung auf eine spätere Sitzung verschoben. In der Folge wurden nicht zuletzt wegen der vielen negativen Vernehmlassungsantworten, auch von grundrechte.ch, diverse Anhörungen abgehalten. Die Behandlung des Geschäfts wurde aus der Sommersession 2013 gestrichen und wird erst im Jahr 2014 erfolgen. Immerhin scheint es im Parlament Widerstand gegen diese uferlose Bespitzelung zu geben.

Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in der Europäischen Union (vergleichbar mit BÜPF in der Schweiz) verstösst nach Ansicht eines Gutachters am Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Grundrechte. Das geht aus einer am 12. Dezember in Luxemburg veröffentlichten Stellungnahme des zuständigen Generalanwalts Pedro Cruz Villalon für den EuGH hervor. Nach Auffassung des Gutachters widerspricht die EU-Richtlinie von 2006 zur Datenspeicherung als Ganzes der Grundrechte-Charta, so etwa dem Recht auf Schutz der Privatsphäre.

Am 10. Dezember 2013 fand in Bern ein Sessionsanlass der beiden Parlamentariergruppen «ePower» und «Parldigi» zum Thema «Staatssicherheit und Privatsphäre», unter spezieller Berücksichtigung des BÜPF und des NDG, statt. Viktor Györffy, Präsident von grundrechte.ch, hat ein Einführungsreferat gehalten. IMSI-Catcher sind wohl einigen Medienleuten aufgefallen, obwohl sie nicht neu sind. Bereits seit längerer Zeit bewilligen Zwangsmassnahmengerichte deren Einsatz. Am 15. Dezember 2013 berichtete die «Schweiz am Sonntag» unter dem Titel «Mobiltelefon wird zum Spion der Polizei» darüber. Die Kantonspolizei Zürich hat bereits zwei IMSI-Catcher beschafft und will diese ab 2014 operativ einsetzen, wie die NZZ nachdoppelte.

Am 10. Januar 2014 teilte die RK-S mit, dass sie ohne Gegenstimme der BÜPF-Revision zugestimmt habe. Am meisten Diskussionsstoff boten die Überwachungskosten, die Entschädigungen an die Provider wurden kurzerhand gestrichen. In der März-Session soll das Geschäft in den Ständerat kommen.

Am 19. März 2014 nahm der Ständerat minime Änderungen an der Vorlage vor und stimmte ihr mit 30 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu. Nun muss sich noch der Nationalrat damit befassen.

 

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