Bundesrat verabschiedet Militärvorlagen

3. September 2014

Bern, 03.09.2014 - Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Weiterentwicklung der Armee (Änderung der Militärgesetzgebung) sowie einen Bericht zur langfristigen Sicherung des Luftraumes zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Änderung der Militärgesetzgebung geht von den schon früher verabschiedeten Eckwerten aus: Reduktion des Sollbestandes auf 100‘000 Angehörige der Armee und Senkung der Diensttage auf rund 5 Millionen pro Jahr.

Der Bundesrat schlägt dem Parlament mit der Weiterentwicklung der Armee eine Reduktion des Armeebestandes auf 100'000 Armeeangehörige vor. Die Schlagkraft der Armee soll dabei einerseits mit einer modernen und soliden Ausrüstung, andererseits mit einer höheren Bereitschaft und einer schnelleren Mobilisierung verbessert werden. Die Armee soll flexibel eingesetzt und situationsgerecht auf neue Bedrohungen reagieren können, damit sie ihren Verfassungsauftrag auch in Zukunft erfüllt.

Als Folge der Reduktion der Diensttage auf 5 Millionen, wird die Ausbildung der Truppe von 260 auf 225 Tage reduziert. Die Rekrutenschule wird auf 18 Wochen verkürzt, die Wiederholungskurse sollen inskünftig in der Regel noch zwei Wochen dauern. Parallel dazu wird die Ausbildung der Kader verbessert. Jeder erworbene Grad soll wieder vollumfänglich abverdient werden, dies nachdem jeder eine vollständige Rekrutenschule absolviert hat. Das von den Kantonen gut aufgenommene Standortkonzept erfährt keine Änderungen.

Die Planungssicherheit der Armee soll durch die Einführung eines vierjährigen Zahlungsrahmens verbessert werden. Vom Beschaffungsbedarf insbesondere im Bereich Cyber-Defence, der Luftverteidigung und der Nachrüstung der Bodentruppen hat der Bundesrat Kenntnis genommen. Diese Bedürfnisse sind bis Ende 2014 weiter zu konkretisieren. In der ersten Periode des Zahlungsrahmens von 2017 bis 2020 dürften nicht genügend zahlungsreife Beschaffungen vorliegen, weshalb dieser erste Zahlungsrahmen bei 19,5 Milliarden liegen soll. Dieser entspricht den Bedürfnissen der Armee.

Da inskünftig auch regionale Bedrohungssituationen denkbar sind, bei denen nicht die gesamte Armee aufgeboten wird, kommt der Gewährleistung der Sicherheit im subsidiären Einsatz mehr Bedeutung zu. Die Unterstützung der zivilen Behörden durch die Armee in solchen Situationen ist denkbar und soll durch eine Stärkung der neuen Territorialdivisionen verbessert werden. Dabei geht es nicht um das zur Verfügung stellen von Hilfspersonal, sondern um ausgebildete und gut ausgerüstete Truppen, welche die Sicherheit der Bevölkerung gewährleisten. Der Hauptzweck der Armee ist und bleibt gemäss Bundesverfassung die Verteidigung.

Die Ressourcen für die Friedensförderung im Ausland sollen, wie im Armeebericht ausgeführt, erhöht werden. Dazu strebt der Bundesrat eine Aufstockung dieser Truppen an. Geprüft wird zudem die bessere Mobilität dieser Truppen durch Lufttransportmittel. Eine intensivere internationale Kooperation ist neben der Friedensförderung bei der Ausbildung und Rüstung zu prüfen.

Bezüglich Kampfflugzeuge sieht der Bundesrat eine Neuevaluation gegen Ende des Jahrzehnts vor, damit eine Einführung gegen 2025 möglich wird. In seinem Bericht zur Sicherung des Luftraums geht der Bundesrat von einem gesamtheitlichen Ansatz der Luftverteidigung aus der neben Flugzeugen auch Drohnen, Luftabwehr und Transporte beinhaltet. Um die vorhandenen finanziellen Mittel gezielt einzusetzen, wird ein Upgrade des F/A-18, nicht aber des veralteten Tiger F5 in Betracht gezogen.

 

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