Der Machtkampf der Geheimdienstaufseher

9. Februar.2019

von Lorenz Honegger, Schweiz am Wochenende

Wie die Geschäftsprüfungsdelegation des Parlamentes die neue Aufsichtsbehörde des Nachrichtendienstes am Zugang zum Tätigkeitsbericht des Bundesverwaltungsgerichts hinderte.

Es war eines der zentralen Argumente der Befürworter des neuen Nachrichtendienstgesetzes: Zwar dürfe der Schweizer Geheimdienst künftig Telefonate abhören, Zimmer verwanzen und in Computer eindringen, dafür werde die Kontrolle verstärkt durch eine «zusätzliche unabhängige Aufsichtsbehörde». So steht es in den Abstimmungserläuterungen des Bundesrates für den Urnengang vom Herbst 2016. Das Stimmvolk sagte Ja.

Mittlerweile steht die zehn Vollzeitstellen umfassende Unabhängige Aufsichtsbehörde seit eineinhalb Jahren im Einsatz. Die Begeisterung, mit der die Gesetzesbefürworter 2016 die verstärkte Aufsicht anpriesen, hat sich verflüchtigt. Der ehemalige Chef des Nachrichtendienstes Peter Regli sagte kürzlich, die Angestellten der Behörde würden jetzt ihre Inspektionen durchführen, vom Geheimdienst-Metier hätten diese aber «meist keine grosse Ahnung». Das Resultat der ausgeweiteten Aufsicht sei «ein riesiger Papierkrieg».

Die neue Behörde hat auch von unerwarteter Seite mit Widerstand zu kämpfen: der Geschäftsprüfungsdelegation des Parlamentes (GPDel). Die sechs National- und Ständeräte üben die Oberaufsicht über den Nachrichtendienst aus und scheinen sich über die neuen Kollegen nicht sonderlich zu freuen. Wie Recherchen zeigen, verhinderte die von SP-Ständerat Claude Janiak geführte Delegation im vergangenen Sommer, dass die Unabhängige Aufsichtsbehörde Zugang zum Tätigkeitsbericht des Bundesverwaltungsgerichtes erhält, einem zentralen Dokument. In dem Papier dokumentiert das Gericht seine Aktivitäten als Bewilligungsinstanz für die genehmigungspflichtigen Abhörmassnahmen des Nachrichtendienstes wie das Abhören von Telefonaten.

«An keine andere Stelle»

GPDel-Präsident Janiak bestätigt auf Anfrage, dass seine Delegation 2018 beim Bundesverwaltungsgericht interveniert habe, um die Herausgabe des Berichts an die Unabhängige Aufsichtsbehörde zu verhindern. Dieser dürfe nur an seine Delegation gehen – «und an keine andere Stelle». Die Behörde könne alle für sie relevanten Informationen beim Nachrichtendienst anfordern. Damit setzt sich Janiak, promovierter Jurist, über die bundesrätliche Verordnung über die Aufsicht über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten hinweg. In dem Rechtstext steht schwarz auf weiss: «Das Bundesverwaltungsgericht stellt der Aufsichtsbehörde des Nachrichtendienstes den Tätigkeitsbericht zu.»

Janiak und seine GPDel jedoch sind der Meinung, die Verordnung verletze das übergeordnete Nachrichtendienstgesetz; dieses mache die Delegation zur alleinigen Adressatin des Berichts. «Weil die Verordnung übergeordnetem Recht widerspricht, sollte der Bundesrat sie bei der nächsten Revision korrigieren», sagt Janiak. Diese Forderung erwähnt die Delegation auch in ihrem Jahresbericht.

Die Unabhängige Aufsichtsbehörde selber bestätigt auf Anfrage, dass sie den Tätigkeitsbericht des Bundesverwaltungsgerichts am 7. Mai 2018 angefordert und in einer Kopie auch die Geschäftsprüfungsdelegation informiert habe. «Bislang haben wir den Bericht nicht erhalten», sagt der stellvertretende Leiter Dominic Volken. Inhaltlich stellt sich die unabhängige Aufsicht gegen Janiak: «Aus unserer Sicht ist die Verordnung klar formuliert: Die Zustellung des Tätigkeitsberichts ist vorgesehen.» Mittlerweile habe man aber «die relevanten Informationen» auf anderem Weg bekommen.

Auch keine Veröffentlichung

Für die Zukunft muss der Bundesrat entscheiden, ob er auf die Forderung Janiaks eingeht und die Verordnung anpasst. Es ist nicht das erste Mal, dass der Tätigkeitsbericht des Bundesverwaltungsgerichtes zum Politikum wird. In der Debatte zum Nachrichtendienstgesetz im Jahr 2015 diskutierte das Parlament die Frage, ob das Dokument «in seinen allgemeinen Teilen öffentlich zugänglich» sein soll.

Die aus dem Mitte-links-Lager stammenden Befürworter einer solchen Bestimmung argumentierten vergeblich, das Dokument solle veröffentlicht werden, um mehr Vertrauen in die Tätigkeit des Nachrichtendienstes zu schaffen; sonst entstehe der Eindruck, die Behörden hätten etwas zu vertuschen. Am Ende votierte eine Mehrheit des Parlamentes gegen eine Veröffentlichung des Berichts.

 

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