Revision des Nachrichtengesetzes (NDG)

9. Septemberi 2022

Adieu Arztgeheimnis und Quellenschutz? Zivilgesellschaft protestiert gegen noch mehr Überwachung durch Nachrichtendienst

Mit seiner Revision des Nachrichtengesetzes (NDG) will der Bundesrat dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) masslose Befugnisse geben. So soll die schon bisher vom NDB systematisch missachtete Grenze der Datenerfassung ausgeweitet und das Berufsgeheimnis von Anwält:innen, medizinischem Personal und Medienschaffenden aufgeweicht werden. In ihrer Vernehmlassungsantwort wehrt sich eine breite Koalition von Schweizer Nichtregierungsorganisationen (NGO) gegen diese Verschärfung des NDG und fordert, dass sich der NDB erst einmal an die bestehenden Gesetze hält.

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Dank Einsichtsgesuchen sowie Berichten der Geschäftsprüfungsdelegation ist klar: Der NDB hat über Jahre wissentlich gegen gesetzlich verankerte Überwachungsschranken verstossen, quasi flächendeckend die legale politische Betätigung von Einzelpersonen und NGO erfasst und gespeichert und damit für einen Fichenskandal 3.0 gesorgt. Statt diese Überschreitungen zu untersuchen und unterbinden, möchte der Bundesrat mit seiner Revision des NDG nun die Überwachungskompetenzen des NDB nochmals wesentlich ausweiten, was zulasten elementarer demokratischer Grundrechte geht.

Konkret soll das bisher klar formulierte Verbot jeglicher Überwachung von politischer Betätigung und der Ausübung der demokratischen Grundrechte (wie Meinungs-, Versammlungs- oder Vereinigungsfreiheit mit Ausnahmeregelungen relativiert und aufgehebelt werden. Das Eindringen in Computer im Ausland könnte « bei Dringlichkeit » ohne Bewilligung des Bundesrats  erfolgen. Für die andere Massnahmen oder in « normalen Fällen » wo keine Dringlichkeit vorliegt, wäre der NDB immer noch an die gerichtliche Genehmigung und bundesrätliche Freigabe gebunden. Weiter soll die gerichtliche und bundesrätliche Kontrolle beim Eindringen in  Computer- und Handys oder für Telefonabhörungen erleichtert werden. Ortungsgeräte könnten sogar neu ohne Genehmigung eines Gerichts eingesetzt werden.

Weiter wird eine Erleichterung des Verfahrens bei Verlängerungen und « geringfügigen Erweiterungen » vorgeschlagen. Besonders gravierend und gefährlich ist, dass all diese Überwachungsmassnahmen Massnahmen neu auch gegenüber Geistlichen, Anwält:innen, medizinischem Personal und Medienschaffenden angewendet werden dürften. Der gesetzlich gewährleistete Schutz des Berufsgeheimnisses wäre damit Geschichte.

Mit dieser NDG-Revision würden vom NDB also noch mehr Personen auf noch mehr Kanälen überwacht. Statt nochmals ausgeweitet, müssen nachrichtendienstlichen Kompetenzen und Datenbeschaffungsmethoden endlich wirklich wirksam begrenzt werden. Schliesslich geht es dabei um sensible persönliche Daten und die demokratierelevante Medienfreiheit. Die aktuelle Revisionsvorlage stellt dem Geheimdienst einen Blankoscheck aus. Das schafft keine zusätzliche Sicherheit für unser Land, sondern neue Unsicherheit für die betroffenen Berufsgruppen und ihre Klient*innen, für die Medienschaffenden und für uns Bürger*innen. Ein Nachbessern ist daher zwingend nötig.

 

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