Lausanne hebt Urteil gegen Ex-Ems-Mitarbeiter auf

29. Dezember 2014

Tages-Anzeiger

Der Fall von mutmasslicher Wirtschaftsspionage bei der Ems-Chemie geht in die nächste Runde. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde eines Angeklagten gegen eine Geldstrafe gut.

Ein ehemaliger Mitarbeiter der Ems-Chemie in Domat/Ems GR hat vor Bundesgericht einen Erfolg erzielt. Seine Beschwerde gegen die Verurteilung wegen Verletzung von Fabrikationsgeheimnissen wurde teilweise gutgeheissen und der Fall an das Bundesstrafgericht zurückgewiesen.

Der 44-jährige Deutsche war im August letzten Jahres vom Bundesstrafgericht in Bellinzona wegen Verletzung des Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisses zu einer bedingten Geldstrafe von 4000 Franken (20 Tagessätze à 200 Franken) verurteilt worden. Er soll 2006 in zwei E-Mails Betriebsgeheimnisse einem befreundeten Schweizer Unternehmer verraten haben. Der Unternehmer war vom Gericht im Tessin freigesprochen worden.

Fall wird neu beurteilt

Der Deutsche erzielte nun insoweit einen Erfolg vor dem Bundesgericht, als die Richter in Lausanne seine Beschwerde in Teilen guthiessen, wie aus dem Urteil hervorgeht. Der Ex-Angestellte der Ems-Chemie hatte argumentiert, das Bundesstrafgericht habe seine Verurteilung wegen mehrfacher Verletzung des Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisses wesentlich auf Tatsachen abgestützt, die vom Anklagesachverhalt nicht erfasst worden seien. Dadurch werde der Anklagegrundsatz verletzt.

Das Bundesstrafgericht muss sich nochmals mit dem Fall befassen. Sein Urteil vom August letzten Jahres hob das Bundesgericht zwecks einer Neubeurteilung auf.

Mehrere Angeklagte

Der Fall von mutmasslicher Wirtschaftsspionage bei der Ems-Chemie in Domat/Ems GR beschäftigt die Justiz seit Januar 2007. Damals reichte Ems-Chemie-Chefin Magdalena Martullo-Blocher Strafanzeige gegen drei ehemalige Mitarbeiter sowie den Konkurrenzunternehmer ein. Weil es um allfälligen wirtschaftlichen Nachrichtendienst ging, reichte die Bündner Staatsanwaltschaft den Fall weiter an die Bundesanwaltschaft.

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hatte 2012 den ehemaligen Leiter der Qualitätskontrolle sowie einen weiteren Angestellten der Ems-Chemie wegen Verjährung der Anklagepunkte freigesprochen.

 

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