Referendum gegen Versicherungsspione

31. März 2018

grundrechte.ch unterstützt das Referendum gegen die Änderung vom 16. März 2018 des «Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG)».

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte in einem Urteil vom Herbst 2016 bemängelt, dass in der Schweiz eine präzise und detaillierte gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten fehle. In der Folge stellten die Unfallversicherer und die Invalidenversicherung die Observationen ein. Um diese wieder zu ermöglichen, haben der National- und der Ständerat aufgrund einer Parlamentarischen Initiative der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats am 16. März 2018 einen neuen Observationsartikel im Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts beschlossen.

https://grundrechte.ch/2018/ivobserver.jpg

Versicherungsdetektive dürfen künftig IV-Bezüger, Arbeitslose und Krankenversicherte bei Verdacht auf Missbrauch observieren. Betroffene sollen an allen Orten beobachtet werden dürfen, die von einem allgemein zugänglichen Ort aus frei einsehbar sind, beispielsweise auf einem Balkon. Eine richterliche Genehmigung brauchen sie nur für den Einsatz von GPS-Trackern.

Die Preisgabe der Privatsphäre aller Sozialversicherten mit einem schwammigen und keinesfalls klaren Gesetz steht in keinem Verhältnis zu dem, was zu gewinnen ist. Aus diesem Grund unterstützt grundrechte.ch das Referendum gegen die Änderung vom 16. März 2018 des «Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG)».

 

Webauftritt gestaltet mit YAML (CSS Framework), Contao 3.5.27 (Content Management System) und PHPList (Newsletter Engine)

Copyright © 2006-2024 by grundrechte.ch