Willkommen im SBB-Shopping

9. Juli 2017

In den letzten etwa 15 Jahren haben sich die Bahnhöfe der SBB stark gewandelt. Auf der einen Seite wurden viele Bahnhöfe zu regelrechten Einkaufszentren ausgebaut, welche Öffnungszeiten bis spät in die Nacht haben. Auf der anderen Seite wurde eine Kernaufgabe, der bediente Verkauf von Bahnbilletten nämlich, entweder stark eingeschränkt oder gar eingestellt. In einem grösseren Bahnhof der SBB kann man daher abends ausser Bahnbilletten in Bedienung fast alles kaufen. Selbst an kleinen Bahnhöfen, die längst keine Billetschalter mehr haben, sind Lebensmittelgeschäfte bis Mitternacht oder zumindest bis 22 Uhr geöffnet.

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Das ist den SBB aber noch nicht genug. Mit der Umsetzung eines Masterplans sollen die Haupteingänge der Bahnhöfe für Shoppingkunden in eine Flanierzone mit Bistros und Restaurants umgewandelt werden. Um den Platz für dieses Unterfangen zu schaffen, müssen lediglich Taxis, Privatautos, Busse, Trams, Jugendliche und Randständige vertrieben respektive umgesiedelt werden.

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Die «Bahnnebenbetriebe», was Ladengeschäfte in Bahnhöfen sind, sollen gemäss diesem Masterplan zum Hauptgeschäft ausgebaut werden. Im Bundesblatt Nr. 6 vom 9. Februar 1956 schrieb der Bundesrat in der Botschaft zum Entwurf eines Eisenbahngesetzes vom 8. Februar 1956 betreffend «Bahnnebenbetriebe» folgendes: «Bei der zunehmenden Zahl von Reisenden und ihren wachsenden Ansprüchen auf Erleichterungen und Annehmlichkeiten sind die Bahnunternehmungen gehalten, ihnen sowohl unterwegs als während der Umschlagszeiten die Verpflegung und die Versorgung mit dem üblichen Reisebedarf zu bieten. Soweit es diese Bedürfnisse rechtfertigen, sollen die Bahnunternehmungen befugt sein, auf Bahngebiet und in den Zügen diesen Anforderungen dienende Nebenbetriebe einzurichten. Wir haben in jahrzehntelanger Praxis solche Betriebe und Einrichtungen (Bahnhofwirtschaften, Kantinen) sowie Geschäfte, welche die Reisenden mit dem heute üblichen Reisebedarf an Druckschriften, Rauchwaren, Reiseproviant und dergleichen versorgen, sowie ihren hygienischen Bedürfnissen zumal auf Grenzbahnhöfen dienen, zugelassen, wenn je nach der Bedeutung der Station und des über sie gehenden Reiseverkehrs das Bedürfnis dafür nachgewiesen werden konnte. Dazu müssen sich ihre Öffnungs- und Schliessungszeiten nach den Bedürfnissen des Reiseverkehrs richten können.» Daraus kann gefolgert werden, dass keine geöffneten Bahnnebenbetriebe gerechtfertigt sind, wenn kein Bedürfnis für einen bedienten Billetschalter besteht.

Weil die SBB einen Billetschalter nach dem anderen dicht machen, weichen immer mehr Reisende auf online-Käufe aus. Dabei werden sie aber bei der Registrierung gezwungen, Name, Adresse, Geburtsdatum und Email-Adresse anzugeben. Wer keine Werbung erhalten will, muss diese Option deaktivieren. Auch wer sich nicht registriert, sondern lediglich ein einfaches Bahnbillett kaufen will, muss Name, Adresse und Geburtsdatum angeben.

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Zuerst Vorname, Name und Geburtsdatum...

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...dann die vollständige Adresse

Weil aber der Datenhunger der SBB auf diese Weise offenbar zu wenig gestillt wird, sind vergünstigte Angebote ausschliesslich online und nicht am Automaten erhältlich. Seit längerem ist das bei vergünstigten Einfachfahrten bereits der Fall, in diesem Sommer auch für die neuen Sparbillette von SBB und PostAuto.

Ab Herbst 2017 gibt es neu Tageskarten mit Rabatt ausschliesslich online und weder an einem Schalter noch an einem Automaten zu kaufen. Im Gegenzug werden die 9-Uhr-Tageskarten und die 6-für-5-Tageskarten, welche unpersonifiziert bezogen werden können, vom Markt genommen.

 

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