Trotz Presseausweis wegen Fotografierens im Zug verhaftet
Am 27. Januar 2001 versuchte ein Journalist und Redaktor mit dem Postauto von Klosters nach Davos zum WEF zu gelangen. Kurz vor Davos wurde das Postauto angehalten. Die Insassen wurden kontrolliert und an der Weiterreise gehindert. Trotz seiner Angaben über journalistische Tätigkeiten wurde auch der Journalist zur Rückkehr angehalten.
Gegen diese Anordnung der Kantonspolizei Graubünden erhob der Journalist Beschwerde beim Bündner Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement, blitzte dort aber ebenso ab wie beim Bündner Verwaltungsgericht und beim Bundesgericht. Mit Urteil 12675/05 vom 8.Oktober 2009 verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Schweiz wegen ungerechtfertigter Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit.
Gelernt daraus hat die Polizei in Graubünden nicht viel. Gut ein Jahr nach dem Urteil haben Spezialeinheiten der Polizei am 29. Januar 2011 in einem Zug von Davos nach Landquart den britischen Journalisten Andrew Clark verhaftet, weil er mit einem Mobiltelefon ein paar Bilder geschossen hatte.
Der Zug wurde in Fideris angehalten und von Spezialeinheiten der Polizei umstellt. Wer ein Fenster öffnete, wurde sofort mit Pfefferspray eingedeckt. Die Wagen wurden anschliessend von Robocops durchkämmt, und Personen wurden wahllos aus dem Zug geführt. Weil Andrew Clark mit seinem Mobiltelefon ein paar Bilder knipste, wurde er von einem Beamten gepackt und unsanft aus dem Zug befördert.
Obwohl sich Andrew Clark sofort als Journalist zu erkennen gab und seinen Presseausweis vorlegte, wurde er mit Kabelbindern gefesselt, und seine Habseligkeiten wurden in einen Plastikbeutel verstaut und um seinen Hals gehängt. Mit rund 60 anderen Zugpassagieren wurde er nach Landquart verfrachtet, wo er gefesselt in einer kalten Tiefgarage ausharren musste. Im Abstand von etwa 15 Minuten wurde jeweils eine Person zum Verhör geführt. Dort wurden alle fotografiert und befragt, aber nicht mit einem Tatverdacht konfrontiert.
Andrew Clark insistierte mit Hinweis auf seine Eigenschaft als Pressevertreter darauf, freigelassen zu werden. Nach einer Stunde durfte er zum Verhör. Er wurde aufgefordert, die Aufnahmen auf seinem Mobiltelefon zu löschen und alle Seiten aus seinem Notizbuch zu reissen, welche relevante Bemerkungen enthielten. Andrew Clark weigerte sich und verlangte, einen Telefonanruf machen zu können. Daraufhin kam er nach etwa 3 Stunden frei.
Offenbar wurden an diesem Tag in Landquart auch Bilder, welche andere Personen gemacht hatten, systematisch gelöscht. Dieses illegale Verhalten der Polizei ist z. B.auch unter Besuchern von Auswärtsspielen bei Sportveranstaltungen bestens bekannt.
Thomas Hobi von der Bündner Kantonspolizei erklärt auf Anfrage, Clarks Schilderung sei korrekt. Es habe sich beim Vorgehen seiner Kollegen um eine normale Kontrolle gehandelt (siehe auch Video). Mit dem Anhalten des Zuges in Fideris habe man sicherstellen wollen, dass die Demonstranten, die zuvor in Davos für Sachbeschädigungen gesorgt hätten, nicht unregistriert verschwinden könnten.
Immer mehr Kameras im Öffentlichen Verkehr
Antennensuchlauf: Neues Hobby von Staatsanwälten
Nachrichtendienst verletzt Fernmeldegeheimnis
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
jetzt spenden!