Unterschriften Sammeln in St. Gallen immer noch problematisch

23. Februar 2013

Stadtpolizei St. Gallen setzt sich über Bundesgerichtsentscheid hinweg

In der autofreien Innenstadt von St. Gallen ist das Sammeln von Unterschriften durch weniger als drei Personen ohne Bewilligung zulässig. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Stadt im Oktober 2009 abgewiesen und der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) Recht gegeben.

Das hindert die Stadtpolizei St. Gallen aber nicht daran, sich weiterhin aufzuspielen und Unterschriftensammlungen zu behindern..

Am 23. Februar 2013 sind zwei Juso-Mitglieder in St. Gallen von der Polizei daran gehindert worden, Unterschriften für eine Petition zu sammeln. Sie wurden von Beamten in Zivil auf einen Polizeiposten abgeführt und mit einem Sammelverbot belegt.

Die Juso St. Gallen hat Anzeige gegen die Beamten in Aussicht gestellt. Anzeigen wegen Amtsmissbrauch und Nötigung ist wohl die einzige Sprache, welche die Stadtpolizei St. Gallen versteht.

 

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