SP-Richterin wird Schweizer Geheimdienstaufseherin

14. Dezember 2016

Markus Häfliger,Tages-Anzeiger

Die 61-jährige Richterin Salome Zimmermann entscheidet künftig über die Abhöraktionen des Nachrichtendiensts.

Salome Zimmermann wird die erste Schweizer Geheimdienstrichterin. Die 61-jährige Richterin am Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen entscheidet künftig, in welchen Fällen der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) sein neues, stark aufgestocktes Überwachungsarsenal einsetzen darf und in welchen nicht.

Zweieinhalb Monate nach Annahme des neuen Nachrichtendienstgesetzes ist Zimmermann von der Vollversammlung des Bundesverwaltungsgerichts mit dieser Aufgabe betraut worden. «Das Gesamtgericht hat am Dienstag die Zuständigkeit für die Verfahren im Rahmen des Nachrichtendienstgesetzes der Abteilung I zugewiesen», sagt Gerichtssprecher Rocco Magglio. Das Gesetz sieht vor, dass die Präsidentin der zuständigen Abteilung als Einzelrichterin über die Überwachungsaktionen des NDB entscheidet.

Laut Aussagen von Verteidigungsminister Guy Parmelin wird das neue Gesetz auf September 2017 in Kraft gesetzt; Zimmermann ist vor kurzem als Präsidentin der Abteilung I für eine zweite Amtszeit bis Ende 2018 wiedergewählt worden. Das Gesetz gibt ihr allerdings die Möglichkeit, einen anderen Richter mit den NDB-Fällen zu betrauen – etwa wenn sie selber in den Ferien ist.

Spektakulärer UBS-Entscheid

Zimmermann kommt aus dem Kanton Zürich und gehört der SP an, die das Nachrichtendienstgesetz in der Referendumsabstimmung bekämpft hat. Allerdings gab es auch prominente Sozialdemokraten, die die neuen Überwachungskompetenzen befürworteten. Über Zimmermanns eigene Position zum NDG ist nichts bekannt; für die Medien war sie am Dienstag nicht zu sprechen. Zimmermann ist Richterin am Bundesverwaltungsgericht, seit dieses vor zehn Jahren seinen Betrieb aufgenommen hat. Im Januar 2010 war sie am bisher spektakulärsten Entscheid des noch jungen Gerichts beteiligt: Damals stoppte das Bundesverwaltungsgericht überraschend die Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA.

Zimmermann verfügt über das Zürcher Anwaltspatent und hat unter anderem für eine Bank gearbeitet sowie den Rechtsdienst des Dachverbands der gemeinnützigen Wohnbauträger geleitet. Zudem war sie Mitglied verschiedener eidgenössischer Rekurskommissionen, die 2007 im Bundesverwaltungsgericht zusammengefasst wurden. Die richterliche Überprüfung der neuen NDB-Kompetenzen war ein Schlüsselargument der Befürworter des Gesetzes. Sie soll verhindern helfen, dass es zu Überwachungsexzessen kommt wie seinerzeit in der Fichen­affäre. Das neue Gesetz unterscheidet zwischen genehmigungsfreien und -pflichtigen Überwachungsmassnahmen. Zu letzteren gehören etwa die Überwachung des Post- und Telefonverkehrs, der Einsatz von Wanzen und Peilsendern sowie das Eindringen in Computernetzwerke. Für die Genehmigung dieser Massnahmen ist jetzt Zimmermann oder ihr Stellvertreter zuständig.

Vor Start der Abhöraktionen muss der NDB ihnen einen Antrag schicken. Dieser muss das Ziel der Überwachungsaktion benennen sowie die Argumente, die eine Überwachung nach Ansicht des NDB unumgänglich machen. Laut Gesetz muss die Richterin innert fünf Arbeitstagen entscheiden. Sie darf NDB-Vertreter auch vorgängig zur Anhörung aufbieten. Ihr Entscheid ist endgültig. In Ausnahmefällen sieht das Gesetz auch eine nachträgliche Bewilligung vor.

Falls die Richterin die Überwachungsaktion rechtlich genehmigt, verlangt das Gesetz anschliessend noch ihre politische Freigabe. Diese erteilt der Verteidigungsminister, nachdem er die Justizministerin und den Aussenminister angehört hat. Die Geschäftsprüfungsdelegation des Parlaments hat Ende November am Bundesverwaltungsgericht die Vorbereitungsarbeiten für die Umsetzung des Gesetzes überprüft. Dabei habe man «einen guten Eindruck» bekommen, sagt SVP-Ständerat Alex Kuprecht, der Präsident der Delegation. Vor Inkrafttreten des Gesetzes wolle das Gericht die neuen Abläufe noch mittels «Testversuchen» erproben, so Kuprecht.

Ein weiterer NDB-Kontrolleur

Ein zweites Schlüsselgremium bei der Kontrolle des NDB ist die Unabhängige Aufsichtsbehörde, die neu geschaffen wird. Die Stelle ihres Leiters hat das VBS öffentlich ausgeschrieben. Bundesrat Parmelin hat angekündigt, dem Gesamtbundesrat noch vor Ende Jahr seinen Wahlvorschlag zu unterbreiten.

Als chancenreicher Anwärter gilt Michel Liechti, der bisherige Chef der Nachrichtendienstlichen Aufsicht im VBS-Generalsekretariat. Die neue Aufsichtsbehörde wird nur noch administrativ dem VBS zugeordnet. In ihrer Überwachungstätigkeit kann sie unabhängig von der Verwaltung agieren.

 

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