Die Überwacher weiter überwachen!

Im April 2019 lancierte grundrechte.ch den Aufruf “Die Überwacher überwachen!” und ermutigte Private und Organisationen dazu, beim NDB ein Einsichtsgesuch zustellen. Mit dieser Aktion wollte grundrechte.ch Licht in die dunklen Kammern des Nachrichtendienstes bringen. Der Aufruf brachte einiges ins Rollen; so kamen nach und nach immer mehr Fälle zum Vorschein, die zeigen, dass der NDB die politische Betätigung und die Ausübung der Meinungs-, Koalitions- und Versammlungsfreiheit gesetzeswidrig beobachtet und fichiert.

In vielen Fällen hat der NDB die Auskunft für drei Jahre aufgeschoben und so die Auskunftssuchenden im Unklaren gelassen, ob sie fichiert sind oder nicht. Gemäss Gesetz ist der NDB aber verpflichtet, spätestens nach drei Jahren den Personen von sich aus mitzuteilen, dass über sie keine Daten vorhanden sind. Erste Rückmeldungen lassen uns hoffen, dass der NDB sich an diese Informationspflicht hält.

Es gilt aber auch hier die Augen offenzuhalten: Gebt uns Rückmeldung, falls euer Gesuch aufgeschoben wurde (Datum) und ob sich der NDB an seine gesetzliche Pflicht hält und euch entsprechend informiert (hat)!

Seitdem Aufruf von grundrechte.ch sind weitere ungesetzliche Überwachungen und Verletzungen des Fernmeldegeheimnisses durch den NDB bekannt geworden. Darum gilt auch weiterhin: Die Überwacher überwachen! Jetzt ein Einsichtsgesuch stellen - auch wer bereits eines gestellt hat, kann dies wieder machen (Aktualisierung)! Eine Mustervorlage gib es hier.

 

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