Google Street View

24. August 2009

Pannenreicher Start von Google Street View in der Schweiz

Am 18. August hat Google den Dienst "Street View" auch mit Schweizer Bildern aufgeschaltet.

Entgegen den Versprechungen hat Google aber nicht alle Gesichter und alle Autonummern unkenntlich gemacht. So konnten in Bern auf dem Parkplatz eines Bordells Autonummern erkannt werden.

Gemäss einem Bericht vom Sonntag gab es in den ersten Tagen über 300 Reklamationen bei Google.

Der eidgenössische Datenschützer Hanspeter Thür will ans Bundesverwaltungsgericht gelangen um Google zu zwingen, entweder die Software zu verbessern oder Street View abzuschalten.

Am Montag, 24. August 2009 fand eine Aussprache zwischen Thür und Google statt, allerdings ergebnislos.

Am 2. September gab der eidgenössische Datenschützer Hanspeter Thür bekannt, dass er auch unabhängig von Google klagen werde: «Es braucht eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichts, ob es das Recht auf das eigene Bild noch gibt», sagte er.

Gleichzeitig fordert er eine Bewilligungspflicht für Internetfirmen.

Die Schweiz ist nicht das einzige Land, wo sich die Behörden mit Google Street View befassen. Auch in Japan wurden Klagen über den Missbrauch der Privatsphäre wegen unzureichender Zensur laut. Bereits im Mai dieses Jahres musste Google Japan zahlreiche Panoramabilder aus einer 40 Zentimeter tiefer angelegten Perspektive neu aufnehmen, da sich die Beschwerden über unfreiwillige Einblicke in Wohnungen gehäuft hatten. Google muss öffentlich bekanntgeben, wo und wann der Aufnahmewagen für die Panoramabilder durchfahren wird. Über eine Informationsbroschüre müssen die lokalen Behörden und die betroffenen Einwohner vor einer Street-View-Aufnahme benachrichtigt werden. In der Broschüre muss klar angegeben sein, wie sich die Bilder löschen lassen. Eine Telefonnummer von Google ist ebenfalls notwendig.

Am 11. September 2009 hat Hanspeter Thür 6 Massnahmen an Google empfohlen, um die unbefriedigende Situation zu verbessern. Google hat 30 Tage Zeit für eine Stellungnahme.

Der Datenschutzverantwortliche von Google, Peter Fleischer, beteuerte am 2. Oktober 2009 in einem Referat, man habe Thürs Einwände ernst genommen und bemühe sich um eine Nachbesserung der Software. Man habe auch schon Verbesserungen erreicht. Fleischer gab sich zuversichtlich, dass man den drohenden Gang vors Bundesverwaltungsgericht abwenden könne.

Am 11. November 2009 hat der Datenschutzbeauftragte beim Bundesverwaltungsgericht Klage gegen Google eingereicht. Gerügt werden neben der ungenügenden Anonymisierung von Gesichtern und Autonummern auch die hohe Position der Kamera, welche Einblicke über Mauern und Hecken in Privatareale erlaubt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 30. März 2011 die Klage des EDÖB gegen Google Inc. und Google Switzerland GmbH betreffend Google Street View teilweise gutgeheissen. Gemäss dem Urteil haben die Beklagten dafür zu sorgen, dass sämtliche Gesichter und Kontrollschilder unkenntlich zu machen sind, bevor die Bilder im Internet veröffentlicht werden. Im Bereich von sensiblen Einrichtungen ist die Anonymität der Personen zu gewährleisten. Das BVGer kommt zum Schluss, dass das Interesse der Allgemeinheit an der Kenntnisnahme des Ereignisbildes bzw. das wirtschaftliche Interesse der Beklagten dasjenige am Recht auf das eigene Bild in keinem Fall zu überwiegen vermag, da eine weitergehende bis absolute Unkenntlichmachung der Bilder möglich und verhältnismässig ist.

Am 31. Mai 2012 hat das Bundesgericht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts weitgehend bestätigt. Sowohl Rohbilder als auch bearbeitete Bilder von Menschen und Autonummern sind Personendaten. Daher ist das Datenschutzgesetz anwendbar. Ebenfalls sind abgebildete Personen in Street View nicht blosses Beiwerk, welches bezüglich dem Recht am eigenen Bild irrelevant ist. Die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach schon allein die Aufnahme des Bildes eine Persönlichkeitsverletzung bedeuten kann, wurde vom Bundesgericht bestätigt. Google muss einzig nicht garantieren können, dass alle Gesichter und Autonummern automatisch unkenntlich gemacht werden, aber auf Verlangen beanstandete Bilder löschen.

***************

Am 7. September 2009 ging die iPhone-Applikation Carindex online. Damit ist es möglich, die Daten der Fahrzeughalter von nahezu jedem Schweizer Autokennzeichen abzurufen. Gibt man die Nummer des Kontrollschilds ein, zeigt die Applikation Name und Adresse des Eigentümers. Zudem liefert das Programm die dazugehörige Telefonnummer - mit der Option, die Nummer direkt anzurufen. Ausserdem ist eine Google-Maps-Karte verfügbar. Der Nutzer kann das Kennzeichen mit den dazugehörigen persönlichen Daten speichern und direkt als Kontakt im iPhone hinzuzufügen.

Die Kantone Freiburg, Solothurn, St. Gallen, Thurgau, Graubünden, Glarus sowie die beiden Appenzell haben von der Firma Carindex umgehend die Blockierung dieses Dienstes verlangt. Carindex hat ohne Genehmigung Daten verwendet, die den Kantonen gehören.

***************

Kurz vor Pfingsten 2010 wurde bekannt, dass Google «versehentlich» bei den Fahrten für Street View Daten von ungesicherten Wireless-Netzwerken aufgezeichnet hat. Dies hat in ganz Europa harsche Reaktionen ausgelöst.

 

Webauftritt gestaltet mit YAML (CSS Framework), Contao 3.5.27 (Content Management System) und PHPList (Newsletter Engine)

Copyright © 2006-2024 by grundrechte.ch