Post soll Zugriff auf Einwohnerregister erhalten

6. März 2013

Pa.Iv. Germann: Anpassung des Registerharmonisierungsgesetzes

Die Staatspolitische Kommission des Ständerats hat an ihrer Sitzung vom 2. April 2012 die von Ständerat Hannes Germann am 29. September 2011 eingereichte parlamentarische Initiative vorgeprüft und ihr Folge gegeben.

Die Initiative fordert, dass sich die Post und die für die Führung der Einwohnerregister zuständigen Amtsstellen die für ihre Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten von Einwohnerinnen und Einwohnern regelmässig, strukturiert und in codierter elektronischer Form mitteilen.

Nachdem die SPK des Nationalrates diesem Beschluss nicht zugestimmt hatte, hat die Ständerats Kommission an ihrer Sitzung vom 1. Februar 2013 mit 11 Stimmen zu einer Stimme bei einer Enthaltung der parlamentarischen Initiative Folge gegeben. Am 7. März 2013 wird das Geschäft im Ständerat behandelt.

Privat- und Firmenkunden können seit Jahren ihre Adressbestände von der Post «aktualisieren» lassen. Das heisst: Der bundesnahe Betrieb durchforstet die Adresslisten seiner Kunden nach veralteten Adressen und liefert ihnen gegen Bezahlung neue, aktualisierte Daten. Die besagte Dienstleistung nennt sich «Matchmove».

Pikanterweise gewährt die Post nicht nur gewöhnlichen Unternehmen, sondern auch aggressiven Adresshändlern Zugriff auf «Matchmove». Diese nehmen es mit dem Datenschutz bekanntlich selten genau. So landeten beispielsweise im letzten Sommer private Adressen über einen Adresshändler für jeden einsehbar auf der Internetplattform Moneyhouse.

Rein theoretisch wäre es also nach einer Annahme von Hannes Germanns parlamentarischer Initiative möglich, dass Daten aus den Einwohnerregistern der Gemeinden über die Post in die Hände dubioser Adresshändler gelangen.

In der Debatte wurde vor allem behauptet, dass der automatische Datenaustausch dem illegalen Aufenthalt von z. B. Sans Papiers entgegenwirken könne und dass auch die Steuerbehörden profitierten, weil viele Einwohner ihrer Meldepflicht nicht nachkommen würden. Die Post soll also die Daten von nicht angemeldeten Personen liefern und darf im Gegenzug die Daten der ordentlich angemeldeten Einwohner verhökern. Mit 28 zu 4 Stimmen hat der Ständerat die Initiative angenommen.

Am 13. März 2013 wird der Nationalrat das Postulat «Adressdatenaustausch zwischen Einwohnerregistern, Post und anderen Dateninhabern», welches die SPK des Nationalrats nach der Ablehnung der Parlamentarischen Initiative von Germann eingereicht hatte, beraten. Vor allem sollen dadurch rechtliche und datenschutztechnische Fragen geklärt werden, bevor ein Gesetz erlassen wird.

 

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