Wer an SBB-Bahnhöfen gratis surft, zahlt mit seinen Daten

18. November 2013

Von Romeo Regenass, Tages Anzeiger

Heute werden weitere Bahnhöfe in der Schweiz mit Gratis-WLAN ausgerüstet. Kaum ein Nutzer aber weiss, dass die SBB Handydaten ihrer Kunden für bestimmte Zwecke sammeln.

Bern-Wankdorf, Burgdorf oder Wetzikon haben es schon, heute Montag kommen Zürich-Altstetten, Stettbach, Bülach, Thalwil und Pfäffikon SZ dran: Die Rede ist vom Internetzugang in Bahnhöfen der SBB. Bis Ende 2015 kann man an 100 Orten gratis surfen. SBB Free Wi-Fi heisst der Gratis-Service, der auf 60 Minuten pro Bahnhof beschränkt ist und zum Teil das kostenpflichtige WLAN-Angebot der Swisscom ablösen wird.

Doch was heisst schon gratis? «Wer das SBB-Angebot nutzt, zahlt mit seinen Daten», sagt der auf IT-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Martin Steiger. Für jeden Nutzer erhöben die SBB die Handynummer, die Mac-Adresse zur Identifizierung des Endgeräts sowie Ort, Datum und Zeit jeder Nutzung. «Die SBB können damit umfangreiche Nutzungs- und Bewegungsprofile erstellen», sagt Steiger. Der Rechtsanwalt spricht von einem Tauschhandel. «Da muss jeder selbst wissen, ob er sich darauf einlässt.»

Analyse des Kundenverhaltens

Mit dem Ja zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erlaubt jeder Nutzer den SBB, diese Daten zu erheben und zu bearbeiten und dafür auch Dritte im In- und Ausland beizuziehen. Die so gewonnenen Daten werden «zur Gewinnung und Auswertung von personenbezogenen Informationen genutzt». Um den Personenfluss in den Bahnhöfen zu optimieren, analysieren die SBB so zum Beispiel das Bewegungsverhalten der Kunden auf anonymisierter Basis.

Was die wenigsten Nutzer realisieren dürften: Um ihr Dienstleistungsangebot zu optimieren, analysieren die SBB auch das Reiseverhalten des Kunden und behalten sich aufgrund des erstellten Profils die «persönliche Ansprache des Kunden» mit Werbeinformationen oder Umfragen vor. Zwar sagt Stephan Wehrle, Leiter der Medienstelle SBB, man werde lediglich «auf der Startseite Werbung schalten». Es sei nicht geplant, die Daten für Werbeanrufe oder Werbemails zu nutzen. Doch möglich ist dies aufgrund der AGB allemal.

Durchaus realistisch ist auch die Verknüpfung des Angebots mit dem Handy-Portemonnaie Wally, an dem die SBB arbeiten, um aus den Bahnhöfen mehr Rendite herauszuholen. Damit soll man einerseits zahlen können, andererseits sollen Nutzer Rabattcoupons erhalten, wenn sie etwa an einer Starbucks-Filiale im Bahnhof vorbeilaufen. Bei den SBB heisst es, die Zielsetzungen von Wally seien auch ohne Bewegungsprofile erreichbar. «Ob eine Vernetzung erfolgen wird, hängt davon ab, ob Wally letztlich realisiert wird und ob eine Vernetzung rechtlich zulässig, von den Kunden gewünscht und ökonomisch sinnvoll ist.»

Für einen Branchenkenner ist jedoch klar: «Das Gratis-Wi-Fi ist Teil des vom Steuerzahler subventionierten Versuchs der Monopolisierung der lukrativen Zonen des öffentlichen Verkehrs durch die SBB. Wally braucht Wi-Fi, damit sich Kunden und Händler in diesem Netz treffen können.» Neben den SBB arbeiten Telecomunternehmen, Detailhändler und Finanzdienstleister wie die Six Group an einem Handy-Portemonnaie, sie tun dies zum Teil in Kooperationen.

SBB-Sprecher Wehrle weist darauf hin, dass in den AGB transparent dargelegt sei, wofür die erhobenen Daten genutzt werden. «Der Kunde stimmt der Nutzung der Daten ausdrücklich zu. Es handelt sich hier um einen Gratis-Service, und es steht dem Benutzer frei, diesen nicht zu nutzen.» Aus Sicht des Datenschutzes stellt sich aber die Frage, ob eine dermassen pauschale Einwilligung für die Erfassung und Speicherung von Persönlichkeitsprofilen genügt.

Anonym erst nach 12 Monaten

Während 12 Monaten wollen die SBB die Nutzerdaten personenbezogen aufbewahren und nutzen. Erst dann werden die Daten anonymisiert. Auch das könnte problematisch sein. Das Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs schreibt eine Aufbewahrungsdauer von 6 Monaten vor. Das allerdings zum Zweck der Strafverfolgung und Personensuche bei Vermissten, nicht zu Marketingzwecken. Dennoch verweisen die SBB auf die anstehende Revision dieses Gesetzes, die eine Verlängerung der Speicherfrist auf 12 Monate vorsehe.

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) will laut Sprecher Francis Meyer den Sachverhalt näher abklären und die SBB kontaktieren. Kürzlich hatten die SBB den Unmut des Datenschützers erregt, weil sie über Jahre hinweg Schwarzfahrerdaten zu lange gehortet hatten.

Andere Anbieter von Gratis-Internet gehen beim Sammeln von Daten deutlich weniger weit als die SBB. Wirklich kostenlos ist das Surfen allerdings kaum einmal:

–Wer im Starbucks-WLAN zum Cappuccino surft, stimmt zu, dass er via Mail oder SMS Werbeinformationen über Produkte, Angebote und Aktivitäten von Starbucks erhält.

–Wer das kostenlose WLAN-Netz der Stadt St. Gallen nutzt, erklärt sich bereit, telefonisch oder via SMS für Umfragen kontaktiert zu werden. Die Nutzerdaten werden auch anonymisiert gesammelt, um Benutzer­statistiken zu erstellen.

–Wer das Gratis-Internet im Postauto nutzt, zahlt gleich doppelt. Er gibt sein Einverständnis zu Werbung über Produkte und Angebote der Post und erklärt sich zudem bereit, für Umfragen kontaktiert zu werden.

Bei all diesen Angeboten bezahlen Nutzer den Gratis-Service somit zumindest zum Teil mit den eigenen Daten. Im Unterschied zu den SBB gibt keiner der Anbieter an, wie lange die Nutzerdaten aufbewahrt werden.

Von den vom TA angefragten Anbietern kostenloser WLAN-Netze bieten nur der Flughafen Zürich und die Stadt Luzern wirklich einen Gratis-Service an. In beiden Fällen sehen die Nutzungsbedingungen weder Werbung, Umfragen noch andere Formen marketinggetriebener Interaktion mit den Benutzerinnen und Benutzern vor.

 

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