Die Fichen aus dem Jahr 2019 unterscheiden sich kaum von denjenigen von 1989: Banalitäten ohne Bezug zu Bedrohungslagen werden reihenweise abgelegt und nie wieder angeschaut.
Am 3. April 2019 hat grundrechte.ch ein Gesuch um Einsicht in die Datenbanken des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) gestellt und am 26. Juni 2019 umfangreich Auskunft erhalten. 101 Stellen mit einem Bezug zu grundrechte.ch wurden gemeldet. Zusammengefasst sind dies:
Ungeprüfte Meldungen von Medien und Agenturen
Nachdem die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) Mitte 2010 im Staatsschutzinformationssystem ISIS über 200,000 registrierte Personen ausgemacht hatte, hat der Bundesrat am 20. Oktober 2010 Stellung zum Bericht der GPDel bezogen und Besserung gelobt. Neu soll beim Staatsschutz «Qualität statt Quantität» Priorität haben.
In den Meldungen von Medien und Agenturen, die der NDB automatisch erfasst, zeigt sich das gegenteilige Bild. Es gibt «catchWords», z. B. «Terrorismus» oder «Nachrichtendienst», und alle Texte, die mindestens eines dieser catchWords enthalten, werden gnadenlos abgespeichert. Sie erhalten noch automatisch generierte Attribute wie «Dringlichkeit» und «Priorität», die allerdings Synonyme sind, zugefügt.
Die Cyber-Spezialisten vom NDB, welche die Schweiz gegen digitale Bedrohungen schützen sollen, sind aber nicht in der Lage, normale Umlaute der Deutschen Sprache fehlerfrei von Windows- auf Unix-Systeme zu übertragen.
Kantonale Nachrichtendienste missachten das Verbot der Erfassung von politischen Aktivitäten
Im Jahresbericht 2019 hat die GPDel bemängelt, dass sich kantonale Nachrichtendienste nicht an das Verbot der Erfassung von politischen Aktivitäten halten. Ein Beispiel ist die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, wie obiger Auszug zeigt.
Nachrichtendienst ignoriert Kritik
Der Nachrichtendienst schreibt nicht nur seine Gesetze und Verordnungen selbst (offiziell steht aber «Bundesrat» drauf), er organisiert und kommentiert auch noch die Vernehmlassungen dazu. In den Ergebnisberichten wird dann Kritik einfach totgeschwiegen, wie aus einer Rückmeldung, vermutlich von der GPDel, an den NDB hervorgeht.
Wildes Duplizieren von Daten
Die GPDel hat bei ihrer Kontrolle erkannt, dass das Hin- und Herschieben von Daten bezüglich Auskunftsverfahren problematisch ist. Beim Herumkopieren von Daten treten aber noch viel gravierendere Probleme auf, wie grundrechte.ch bereits im Jahr 2013 aufgrund der Vernehmlassungsunterlagen festgestellt hat. So sind beispielsweise Daten aus geheimen Beschaffungsmassnahmen, welche ursprünglich nur einem sehr beschränkten Personenkreis zugänglich sind, nach dem Kopieren in eine andere Datenbank für alle Mitarbeiter sichtbar. Sofern Meldungen nicht nur abgelegt, sondern auch editiert werden, ist ein und dieselbe Meldung zudem innert kurzer Zeit in mehreren unterschiedlichen Versionen vorhanden.
Immer mehr Kameras im Öffentlichen Verkehr
Antennensuchlauf: Neues Hobby von Staatsanwälten
Nachrichtendienst verletzt Fernmeldegeheimnis
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
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