Thomas Fritschi zum Aufseher über den NDB gewählt

10. Mai 2017

Am 10. Mai 2017 hat der Bundesrat den 47-jährigen Juristen Thomas Fritschi zum Leiter der unabhängigen Aufsichtsbehörde des Nachrichtendienstes ernannt. Thomas Fritschi arbeitete bereits von 2002 bis 2010 in verschiedenen Funktionen im Bundesamt für Polizei, zuletzt als Abteilungschef Ermittlungen Staatsschutz in der Vorgängerorganisation des NDB. Er ist daher einseitig vorbelastet und wird seine ex-Kollegen vermutlich nur mit Samthandschuhen anfassen.

Fritschi selbst sieht sich auch «als Vertretung der Kritiker des neuen NDG sowie der Aufgaben des Nachrichtendienstes des Bundes generell». Aus dieser Optik sagte er, es gehe auch darum, das Vertrauen in die Arbeit des NDB «zu erhalten und / oder allenfalls herzustellen». Das Vertrauen der Kritiker des NDB zu erhalten ist ein Wunschtraum, es ist schlicht nicht vorhanden, nach dem Auffliegen der Spionageaffäre in Deutschland schon gar nicht. Wie dem Tätigkeitsbericht des Kontrollorgans über den Staatsschutz im Kanton Basel-Stadt 2016 zu entnehmen ist, hält sich der NDB auch in den Kantonen nicht an die gesetzlichen Vorgaben, so wurde etwa eine Person mit einem verdeckt an einem Fahrzeug angebrachten GPS-Sender obseviert.

Thomas Fritschi wird die Stelle am 1. August 2017 antreten und die Aufsichtsbehörde organisatorisch und personell aufbauen. Der offizielle Amtsantritt wird gleichzeitig mit der per 1. September 2017 geplanten Inkraftsetzung des neuen Nachrichtendienstgesetzes erfolgen.

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Michael Lauber: Jetzt ziehe ich den Stöpsel, dann säuft Daniel M. Ab! - Markus Seiler: Cool, das will ich sehen.

Im Rahmen der Spionageaffäre haben sich NDB-Chef Markus Seiler und Bundesanwalt Michael Lauber mit dem «Agenten» Daniel M. zünftig vergaloppiert. Der Nachrichtendienst hätte nie verdeckte Ermittlungen tätigen und erst recht nicht einen Maulwurf installieren dürfen, derartige Kompetenzen gibt es erst ab September 2017 mit dem Nachrichtendienstgesetz. Die Vorlage BWIS II, welche verdeckte Ermittlungen erlaubt hätte, wurde zudem im Frühjahr 2009 von den Eidgenössischen Räten abgelehnt. Die Bundesanwaltschaft ihrerseits hat mit der Übermittlung des Aussageprotokolls von Singvogel Daniel M. an Dritte nicht nur letzteren, sondern auch den Bundesrat, den Nachrichtendienst und sogar sich selbst ans Messer geliefert.

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Michael Lauber: Scheisse, wir sind auch abgesoffen. - Markus Seiler: Sind das Haie oder Forellen?

Während Aussenminister Didier Burkhalter empfiehlt, die ganze Sache «ein bisschen zu vergessen», sind in Bern die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA), eine Subkommission der Geschäftsprüfungskommission und die Geschäftsprüfungsdelegation in den Startlöchern für eigene Untersuchungen oder haben bereits damit begonnen. Der in Deutschland inhaftierte Daniel M. wird möglicherweise als Kronzeuge aussagen und noch mehr Peinlichkeiten ausplaudern. Zudem hat das Bundesamt für Justiz am 2. Dezember 2010 in einem geheimen Gutachten festgehalten, dass die geltende Gesetzesgrundlage nicht genüge, um den Auslandnachrichtendienst zu befähigen, die wirtschaftlichen Interessen der Schweiz mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu schützen.

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Aus Angst vor Verhaftung getrauen sich mehrere Schweizer Geheimdienstmitarbeiter, darunter der Stellvertretende Direktor Paul Zinniker, nicht mehr ins Ausland, nachdem ihre Namen in der Spionageaffäre bekannt wurden.

Gemäss Mitteilung der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft enthielt bereits das erste Rechtshilfeersuchen an die Generalstaatsanwaltschaft Nordrhein-Westfalen vom Dezember 2010 die Namen und weitere Angaben zu den Verdächtigten. Die drei Haftbefehle gegen Deutsche Steuerfahnder wären daher auch ohne Daniel M. ausgestellt worden.

Die Mitgliederversammlung von grundrechte.ch vom 18. Mai 2017 hat eine Resolution verabschiedet und verlangt vom Bundesrat die sofortige Sistierung der für September 2017 geplanten Inkraftsetzung des neuen Nachrichtendienst-Gesetzes NDG, bis die Spionage-Affäre um Daniel M. restlos aufgeklärt ist.

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Corina Eichenberger tritt aus der GPDel aus

Am 30. Mai 2017 gab die GPDel per Medienmitteilung bekannt, dass sie den Fall «Daniel M.» im Rahmen einer Inspektion vertiefter untersuchen werde. Die Vizepräsidentin Corina Eichenberger tritt aufgrund ihrer öffentlichen Äusserungen zum Fall, die sie nach Absprache mit NDB-Chef Markus Seiler gemacht hatte, per Ende Juni 2017 aus der GPDel aus. Sie hätte demnächst das Präsidium der GPDel von Alex Kuprecht übernehmen sollen.

Corina Eichenberger ist schon in der «Gripengate»-Affäre negativ aufgefallen, bei welcher der Schwedische Botschafter Per Thöresson im Auftrag der Schwedischen Regierung und von Saab Verteidigungsminister Ueli Maurer, den stellvertretenden Leiter des Generalsekretariats VBS, Christian Catrina, Corina Eichenberger, Mitglied der SIK NR und der GPDel sowie viele andere um den Finger wickelte. Daher begrüsst grundrechte.ch, dass Corina Eichenberger das Präsidium der GPDel nicht wie vorgesehen antritt,

 

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