Ständerat stimmt BWIS II «light» zu

8. Juli 2011

In der Sommersession hat der Ständerat der Vorlage BWIS II «light» zugestimmt. Gegenüber dem Entwurf des Bundesrats gab es nur wenige unbedeutende Änderungen. Das Geschäft muss noch vom Nationalrat behandelt werden.

Direktes Einsichtsrecht

Positiv ist die neu vorgesehene direkte Einsicht in Staatsschutzakten gemäss Artikel 8 und 9 des Datenschutzgesetzes. Die Auskunft kann allerdings verweigert werden, wenn dies wegen überwiegender öffentlicher Interessen, insbesondere der inneren oder äusseren Sicherheit der Eidgenossenschaft, erforderlich ist.

In der Herbstsession 2011 hat der Nationalrat das direkte Einsichtsrecht gekippt. In der Wintersession (Dezember 2011) müssen sich National- und Ständerat in dieser Frage einigen. grundrechte.ch hat mit einer Medienmitteilung den Ständerat aufgefordert, auf ein direktes Einsichtsrecht zu beharren. Ebenfalls wurde die Rechtskommission des Nationalrats aufgefordert, auf den Ständerat einzulenken. Am 11. November 2011 ist die Rechtskommission des Nationalrats mit 14 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung dem Beschluss des Ständerats gefolgt.

grundrechte.ch stellt eine Postkarte zur Verfügung, mit welcher jedermann «seine» Nationalräte bitten kann, dem direkten Einsichtsrecht zuzustimmen. Postkarte doppelseitig ausdrucken, mit einem Namen aus der Mitgliederliste 2011 des Nationalrats ergänzen, unterschreiben, frankieren und ab die Post!

er Nationalrat räumte am 5. Dezember 2011 die letzte Differenz beim Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) aus. Das Gesetz ist damit bereit für die Schlussabstimmung. Der Nationalrat hatte ursprünglich am heute geltenden, indirekten Auskunftsrecht festhalten wollen. Demnach können Interessierte nur vom Datenschützer prüfen lassen, ob allfällige Daten rechtmässig bearbeitet werden. Der Ständerat wollte ein direktes Auskunftsrecht einführen, welches jetzt im Gesetz verankert wird.

Bundesverwaltungsgericht: Rüffel für Staatsschutz

Dass eine verbessertes Einsichtsrecht in Staatsschutzakten dringen nötig ist, zeigen zwei aktuelle Urteile des Bundesverwaltungsgerichts:

Einerseits muss der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) gemäss Urteil vom 14. Juni 2011 der Flüchtlingshelferin Anni Lanz Einsicht in ihre Fichen gewähren, auch wenn diese in der Zwischenzeit gelöscht wurden.

Andererseits hat das Bundesverwaltungsgericht am 21. Juni 2011 einen Entscheid des Bundesamts für Migration umgestossen. Dieses wollte die Einbürgerung eines Amerikaners verhindern, weil er beim Staatsschutz in Misskredit fiel.

 

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