Kommission des Ständerates stimmt dem Nachrichtendienstgesetz zu

20. Mai 2015

Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) beschloss an ihrer Sitzung vom 19. Mai 2015 einstimmig, ihrem Rat zu beantragen, auf die Vorlage zum Nachrichtendienstgesetz einzutreten. Sie formulierte aber Änderungsanträge und fordert zudem, die Aufsicht über den NDB stark auszubauen.

Zu wichtigen Punkten fällte die Kommission folgende Beschlüsse:

Die Kommission beantragt einstimmig, den Begriff der besonderen Lagen im Gesetz nicht zu verwenden (Art. 3 E-NDG). Vielmehr sollen die Tatbestände, bei denen der Bundesrat dem NDB zusätzliche Aufträge erteilen kann, enger umschrieben und neu unter dem Titel Wahrung wichtiger Landesinteressen zusammengefasst werden.

Sowohl bei der Weitergabe von Personendaten an inländische wie auch an ausländische Behörden beantragt die SiK-S, bedeutende Präzisierungen vorzunehmen (Art. 19, 24, 59 und 60 E-NDG).

Bezüglich der Identifikation und Befragung von Personen (Artikel 23 E-NDG) beantragt die SiK-S eine eindeutigere Festschreibung des Grundsatzes, dass die Anhaltung von Personen durch den NDB veranlasst werden kann, diese aber durch Angehörige des Polizeikorps durchgeführt wird.

Die Arten der genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen (Artikel 25 E-NDG) sollen aus Sicht der Kommission wie vom Bundesrat vorgeschlagen übernommen werden. Eingehend diskutiert wurde in diesem Zusammenhang auch die völkerrechtliche Problematik des Eindringens in Computersysteme im Ausland (Artikel 36 E-NDG) sowie die Definition von „politisch heiklen Fällen“, bei welchen gemäss des Entwurfs des Bundesrates die Zustimmung der Chefin oder des Chefs des VBS eingeholt werden sollte. Aus Sicht der Kommission ist diese Definition unklar; eine starke Mehrheit (12 zu 1 Stimmen) möchte deshalb die Informationsbeschaffung durch das Eindringen in Computersysteme im Ausland ebenfalls den genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen gemäss Artikel 25 unterstellen. Zusätzlich entschied sich die Kommission mit Stichentscheid des Präsidenten (6 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung) dazu, auch das Beobachten und Festhalten in Bild und Ton (z.B. durch Drohnen) von Vorgängen und Einrichtungen, die der geschützten Privatsphäre zuzurechnen sind, dem Genehmigungsverfahren zu unterstellen.

Die SiK-S unterstützt die gesetzliche Verankerung eines Organisationsverbotes (Art. 72a E-NDG). Allerdings möchte sie die strafrechtlichen Teile davon im Strafgesetzbuch verankern. Insbesondere will die Kommission aber – im Gegensatz zum Nationalrat –, dass auch beim Organisationsverbot Rechtswege offen sind. Einstimmig beantragt sie entsprechende Anpassungen von Art. 79 E-NDG.

Verstärkte Aufsicht

Die Aufsicht über den NDB soll deutlich verstärkt werden. Zu diesem Zweck beantragt die Kommission die Schaffung einer selbständigen und unabhängigen nachrichtendienstlichen Aufsicht, die dem VBS nur administrativ zugeordnet ist. Diese Aufsicht sorgt für die Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit im VBS auf ihre Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit. Ihr jährlicher Kontrollplan soll mit der parlamentarischen Aufsichtstätigkeit abgestimmt werden (Art. 74 E-NDG).

Der Ständerat wird das Nachrichtendienstgesetz am 11. Juni 2015 beraten.

 

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