Administrativuntersuchung im Bereich Cyber des NDB

26. Januar 2022

Administrativuntersuchung im Bereich Cyber des NDB

Bern, 26.01.2022 - Im Zusammenhang mit Informationsbeschaffungen des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB), für die keine Genehmigungen vorlagen, hat das VBS eine Administrativuntersuchung eröffnet. Von den Massnahmen betroffen waren ausländische Angreifer, die Cyberangriffe gegen die Schweiz bzw. Schweizer Interessen oder von der Schweiz aus gegen ausländische Einrichtungen verübten. Diese Informationsbeschaffungen wurden eingestellt, und das Departement und der NDB haben Massnahmen getroffen. Zudem hat das VBS die Aufsichtsorgane AB-ND und GPDel informiert. Der Bundesrat wurde darüber an seiner Sitzung vom 26. Januar 2022 informiert.

Der Bereich Cyber des NDB hat den Auftrag, Cyberangriffe auf Computersysteme («Hackerangriffe») frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.

Im Zeitraum von 2015 bis 2020 wurden gemäss derzeitigen Erkenntnissen im Rahmen der Informationsbeschaffung zu möglichen Cyberangriffen auch Informationen beschafft, welche dem Fernmeldegeheimnis unterstehen. Solche Massnahmen sind gemäss dem Nachrichtendienstgesetz bewilligungspflichtig und nur mit Genehmigung des Bundesverwaltungsgerichts zulässig. Eine solche Bewilligung wurde nicht eingeholt. Zudem wurde, ebenfalls ohne gerichtliche Genehmigung, der Netzwerkverkehr von Servern, die von Cyberangreifern benutzt wurden, aufgezeichnet.

Betroffen waren ausländische Angreifer, die Cyberangriffe gegen die Schweiz bzw. Schweizer Interessen oder von der Schweiz aus gegen ausländische Einrichtungen verübten.

Die NDB-Direktion hat die Aktivitäten nach Vorliegen der ersten detaillierten Meldungen über mögliche Unregelmässigkeiten eingestellt und Ende April 2021 vertiefte Abklärungen ausgelöst und es wurden verschiedene Massnahmen eingeleitet. Dazu gehören folgende Entscheide:

• Das VBS hat die Aufsichtsbehörden GPDel und AB-ND über diese Entscheide und die Massnahmen informiert. Noch offen ist, ob die GPDel nebst bereits geplanten Anhörungen verschiedener Personen eine formelle Untersuchung durchführt.

• Der geschäftsführende stv. Direktor NDB hat das Ressort Cyber bis auf weiteres dem Direktionsbereich Auswertung unterstellt.

• Das VBS hat eine Administrativuntersuchung eröffnet, dies vorbehältlich der Ermächtigung der GPDel gemäss Artikel 154a Absatz 2 des Parlamentsgesetzes. Mit dieser Untersuchung wurde alt Bundesrichter Niklaus Oberholzer beauftragt.

• Allfällige weitere Massnahmen wie zum Beispiel eine Einreichung einer Strafanzeige werden geprüft.

 

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