Ständerat stärkt Aufsicht über den Geheimdienst

17. Juni 2015

Stefan Schmid, Nordwestschweiz

Der Nachrichtendienst soll neue Kompetenzen erhalten: Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat dem neuen Nachrichtendienstgesetz zugestimmt. Er hat am Mittwoch die in der vergangenen Woche in Angriff genommene Vorlage zu Ende beraten.

Bereits zum zweiten Mal in der laufenden Sommersession beschäftigte sich der Ständerat gestern mit dem Nachrichtendienstgesetz (NDG). Dieses ersetzt die bisherigen Rechtsgrundlagen für den Schweizer Geheimdienst (NDB). Hauptstossrichtung des neuen Gesetzes ist eine Ausdehnung der Überwachungskompetenzen. Neu dürfen die Staatsschützer bei Verdacht in Computer eindringen, Telefone abhören und Privaträume verwanzen.

Anstatt wie bisher nur den Funkverkehr zu überwachen, soll zusätzlich auch der Kabelverkehr aufgeklärt werden. Gemeint ist damit in erster Linie das Internet. Der Geheimdienst darf alle Verbindungen aufklären, die über ausländische Server laufen. Davon sind auch Schweizer Bürger betroffen. Deutliche Mehrheiten in National- und Ständerat sind der Auffassung, es bedürfe angesichts der terroristischen Bedrohung dieser zusätzlichen Kompetenzen. Anträge von SP und Grünen, diese Überwachung einzuschränken oder gar gänzlich zu verweigern, blieben in beiden Räten chancenlos.

Unabhängige Kontrolleure

Im Unterschied zum Nationalrat plädiert die kleine Kammer hingegen - im Gegenzug zum Ausbau der Überwachungskompetenzen - für eine substanzielle Verstärkung der Aufsicht. Konkret soll eine vom Verteidigungsdepartement VBS unabhängige Aufsichtsinstanz geschaffen werden, die dem Geheimdienst auf die Finger schaut. «Wir brauchen eine unabhängige, externe, autonome Aufsichtsbehörde», sagte Luc Recordon (Grüne, VD). Verteidigungsminister Ueli Maurer (SVP) erklärte sich einverstanden, das Anliegen zu prüfen. Eine verbesserte Aufsicht stärke das Vertrauen der Bevölkerung in den Nachrichtendienst, sagte er. Damit hat sich der Bundesrat von seiner ursprünglichen Haltung distanziert. Diese sah vor, dass wie bisher ausschliesslich das VBS den Geheimdienst kontrolliert, der notabene ebenfalls zum VBS gehört.

Mehr Geheimniskrämerei

Während die Stärkung der Aufsicht die Vorlage eindeutig verbessern, hat der Ständerat gestern in einem Punkt eine klare Verschlechterung beschlossen. So soll künftig die gesamte Tätigkeit des NDB nicht mehr dem Öffentlichkeitsgesetz unterstellt werden. Der Rat folgte damit überraschend einem Antrag von Joachim Eder (FDP, ZG) mit 22 zu 19 Stimmen. In der Praxis bedeutet dies, dass Medienschaffende keinen Einblick in Dokumente des NDB mehr erhalten sollen. Heute sind nur Dokumente, die der Informationsbeschaffung dienen, vom Öffentlichkeitsprinzip ausgenommen.

Gegen den Willen des Bundesrats hielt der Ständerat auch an der richterlichen Genehmigung für das Eindringen in ausländische Computersysteme fest. Das Eindringen in Computer im Ausland sei illegal, gab Verteidigungsminister Maurer zu bedenken. Ein Gericht werde nie einem illegalen Akt zustimmen. Mit der Ergänzung wäre das Eindringen in ausländische Rechner also nicht möglich.

Das Gesetz geht nun zurück in den Nationalrat, der im Herbst weiterberaten wird. Die Jungparteien sowie die Grünen haben bereits das Referendum angekündigt, sollten die Räte an der geplanten Kabelaufklärung festhalten.

 

Webauftritt gestaltet mit YAML (CSS Framework), Contao 3.5.27 (Content Management System) und PHPList (Newsletter Engine)

Copyright © 2006-2024 by grundrechte.ch