Ausführungserlasse zum totalrevidierten BÜPF

28. März 2017

Das Referendum gegen das totalrevidierte Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) ist im Sommer 2016 knapp gescheitert. Am 28. März 2017 wurden im Bundesblatt Nr. 12 fünf Entwürfe der Ausführungserlasse zum totalrevidierten BÜPF in Vernehmlassung gegeben.

Potentiell betroffene Unternehmen und Verbände wie Fernmeldeanbieter oder GastroSuisse und HotellerieSuisse, welche eine Unterstützung des Referendums dankend ablehnten, bekamen die Quittung für ihr passives Verhalten präsentiert. Wie vom Referendumskomitee vorausgesagt, müssen sich ab dem Jahr 2018 alle Nutzer von öffentlichen WLANs, z. B. in Restaurants und Hotels, registrieren. In der Schweiz soll Niemand mehr ins Internet gelangen können, ohne dass dies aufgrund eines amtlichen Ausweises zuhanden der Strafverfolgungsbehörden und des Nachrichtendiensts registriert und für ein halbes Jahr gespeichert wird.

Die Folge dürfte sein, dass viele öffentliche WLANs aufgrund der hohen Kosten, aber auch aufgrund einer sinkenden Nachfrage, den Betrieb einstellen werden. Das gleiche Schicksal dürfte auch viele Internet Cafes ereilen. Betroffen sind alle Einwohner und Touristen, nicht aber Terroristen und andere Schwerkriminelle, weil diese alternative Kommunikationsarten, z. B. im Ausland registrierte oder gestohlene Mobiltelefone, einsetzen können.

Möglicherweise lassen sich die Verordnungsentwürfe mit gesalzenen Vernehmlassungsantworten noch entschärfen, aber die lückenlose Dauerüberwachung ist im totalrevidierten BÜPF festgeschrieben.

Was der Bevölkerung in der Schweiz zugemutet werden kann, die rund-um-die-Uhr-Überwachung nämlich, darf es offenbar für Chinesen nicht geben. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat den Export von Überwachungsmaterial nach China untersagt.

 

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