Am 25. September 2020 hat die Bundesversammlung das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus verabschiedet. Mit diesem Gesetz werden einmal mehr polizeiliche Präventivmassnahmen auf Kosten des Rechtsstaates und der Grundrechte ausgebaut.
grundrechte.ch hat die parlamentarische Debatte zusammen mit die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz eng begleitet und von Anfang kritisiert, dass mit den im Gesetz vorgesehen Massnahmen und Definitionen der staatlichen Willkür Tür und Tor geöffnet wird. Insbesondere wird mit dem Hausarrest eine Präventivhaft eingeführt, welche durch die EMRK klar untersagt ist.
Lohnhof Basel, Bild Andreas Schwarzkopf, Creative Commons CC0 License
Die Kritik an diesem Gesetz kommt denn auch von Fachpersonen aus dem In- und Ausland, etwa von der Menschenrechtsbeauftragen des Europarates, vom UNO-Sonderbeauftragen für Menschenrechte, von den Schweizer Mitglieder des UNO-Ausschusses für die Rechte des Kindes sowie ein offener Brief von über sechzig RechtsprofessorenInnen aller Schweizer Universitäten.
Die breite Kritik gegen das Gesetz richtet sich insbesondere gegen folgende Punkte:
Freiheitsentzug für Kinder; das Gesetz erlaubt es, Meldepflichten, Rayon- und Kontaktverbote gegen Minderjährige ab 12 Jahren, Freiheitsentzug schon ab 15 Jahren zu verfügen;
Neue weitreichende Terrorismusdefinition; das Gesetz definiert als «terroristische Aktivität» jegliche Bestrebungen zur Beeinflussung oder Veränderung der staatlichen Ordnung, die mit der «Verbreitung von Furcht und Schrecken» verwirklicht oder begünstigt werden sollen, darunter kann jeglicher legaler politischer Aktivismus subsumiert werden;
Anordnung erfolgt auf den blossen Verdacht durch die Polizei; für die Anordnung der Zwangsmassnahme genügen «Anhaltspunkte» von der Polizei oder vom Nachrichtendienst und sie müssen nicht von einem Gericht angeordnet werden;
Verletzung der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention; das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, jemanden ohne Beweise auf blossen Verdacht hin bis zu sechs Monate unter Hausarrest zu stellen, dies verstösst klar gegen Art. 5 EMRK, das Parlament nimmt damit den Bruch mit der EMRK in Kauf.
Dank dem Mut der Jungparteien von den JUSO über die Jungen Grünen bis zur jglp hat sich ein Komitee gegründet und das Referendum gegen diesen Willkürparagrafen ergriffen. grundrechte.ch unterstützt das Referendum gegen dieses Gesetz, denn wenn Polizei und Geheimdienst immer mehr vermischt werden, werden alle Regeln des Rechtsstaates zur Disposition gestellt und damit schliesslich der Rechtsstaat - unter dem Vorwand ihn zu schützen - «dem Monstrum Terrorismus zum Frass vorgeworfen».
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