Im Jahr 2016 erfolgen mehr als 91 % der Verurteilungen durch Strafbefehle und weniger als 9 % durch ein Gericht.
Am 6. Juni 2017 veröffentlichte das Bundesamt für Statistik eine Medienmitteilung unter dem Titel «Strafurteile: Jugendliche und Erwachsene - Stabilität bei den Verurteilungszahlen».
Die sda machte daraus eine Meldung mit dem Wortlaut «Den Schweizer Gerichten geht die Arbeit nicht aus» und «Mit rund 57,500 Urteilen betrafen auch letztes Jahr mehr als die Hälfte aller Richtersprüche gegen Erwachsene Vergehen gegen das Strassenverkehrsgesetz».
Ein Blick auf die Statistik zeigt aber: Es gab im letzten Jahr nur 9,714 gerichtliche Verurteilungen, jedoch 99,398 Strafbefehle, welche durch die Staatsanwaltschaften ohne Mitbeteiligung von Richtern verfügt werden. Diese «Verurteilungen ohne Richter», oft durch Personen ohne juristische Ausbildung, machen etwas über 91 % aller abgeschlossenen Fälle aus.
Am meisten strafrechtliche Richtersprüche gab es im Jahr 1999 (rund 63,500 bei rund 5,000 Strafbefehlen). Mit der neuen Strafprozessordnung ist aber diese Zahl zugunsten der massiv angestiegenen Strafbefehle eingebrochen.
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