Am 13. Juni 2021 findet die Abstimmung zum Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus statt. grundrechte.ch empfiehlt, ein NEIN einzulegen.
Verletzung der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention; das Gesetz sieht die Möglichkeit vor, jemanden ohne Beweise auf blossen Verdacht hin bis zu sechs Monate unter Hausarrest zu stellen, dies verstösst klar gegen Art. 5 EMRK, das Parlament nimmt damit den Bruch mit der EMRK in Kauf.
Die breite Kritik gegen das Gesetz richtet sich insbesondere gegen folgende Punkte:
Freiheitsentzug für Kinder; das Gesetz erlaubt es, Meldepflichten, Rayon- und Kontaktverbote gegen Minderjährige ab 12 Jahren, Freiheitsentzug schon ab 15 Jahren zu verfügen;
Neue weitreichende Terrorismusdefinition; das Gesetz definiert als «terroristische Aktivität» jegliche Bestrebungen zur Beeinflussung oder Veränderung der staatlichen Ordnung, die mit der «Verbreitung von Furcht und Schrecken» verwirklicht oder begünstigt werden sollen, darunter kann jeglicher legaler politischer Aktivismus subsumiert werden;
Anordnung erfolgt auf den blossen Verdacht durch die Polizei; für die Anordnung der Zwangsmassnahme genügen «Anhaltspunkte» von der Polizei oder vom Nachrichtendienst und sie müssen nicht von einem Gericht angeordnet werden;
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